Erbrecht
Das Erbrecht ist ein im Grundgesetz verankertes Recht, über den Tod hinaus Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte zu treffen.
Nachfolgend einige Schwerpunkte:
- Gestaltung von Testamenten
- Gestaltung von Erbverträgen, Erbauseinandersetzungsverträgen und vorweggenommener Erbfolge (Übergabeverträge)
- Fragen der streitigen Erbauseinandersetzung
- Erbschaftssteuerrecht
- Testamentsvollstreckung
- Erbscheinverfahren
- Auseinandersetzungsklage
- Auskunftsklage
- Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
Ansprechpartner:
Herr Rechtsanwalt Thorsten Wintermeyer
Ryzner&KOLLEGEN
- Peter Ryzner †Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Thorsten MerzFachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Versicherungsrecht - Thorsten WintermeyerFachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Zivil- und Arbeitsrecht - Reiner FriedrichsFachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Sozialrecht
Strafrecht
