Familienrecht

Das Familienrecht weist die Besonderheit auf, dass neben der umfassenden rechtlichen Problematik ein intimer Lebensbereich betroffen ist. Diesen Bedürfnissen tragen wir in der außergerichtlichen und gerichtlichen Interessenwahrnehmung durch eine stringente Verfahrensführung und durch eine hohe soziale Kompetenz im besonderen Maße Rechnung.

Nachfolgend einige Schwerpunkte:

  • Kindesunterhalt, Getrenntlebenunterhalt, nachehelicher Unterhalt
  • Umgangsrecht, Sorgerecht (hier insbesondere Aufenthaltsbestimmungsrecht)
  • Teilung des Hausrates
  • Aufteilung des gesamten Vermögens
  • Zuweisung von Wohnungen
  • Zugewinnausgleich und sonstige Vermögensauseinandersetzungen
  • Ehescheidung
  • Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz

Ihr Ansprechpartner auf diesem Gebiet:

Thorsten Wintermeyer

Thorsten Wintermeyer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

+49 2331 14002

t.wintermeyer@ryzner-kollegen.de