Anwalt für Familienrecht

Erfahrene und einfühlsame Unterstützung an Ihrer Seite

In schwierigen Zeiten an Ihrer Seite

Stehen Sie vor einer Trennung oder Scheidung und wissen nicht, wie es weitergehen soll? Sorgen Sie sich um Ihre Kinder, Ihre finanzielle Zukunft oder den Erhalt Ihres Lebensstandards? In diesen emotional belastenden Zeiten brauchen Sie mehr als nur rechtlichen Beistand – Sie brauchen einen erfahrenen Partner, der Ihnen zuhört und Sie versteht. Bei Ryzner & Kollegen verbinden wir jahrelange familienrechtliche Expertise mit einfühlsamer Beratung. Wir nehmen uns Zeit, Ihre individuelle Situation zu verstehen und entwickeln gemeinsam mit Ihnen tragfähige Lösungen für alle Beteiligten. Dabei behalten wir stets das Wohl Ihrer Kinder im Blick und setzen auf deeskalierende Strategien, wo immer möglich.

Unsere familienrechtlichen Schwerpunkte

Kindesunterhalt, Getrenntleben­unterhalt, nachehelicher Unterhalt

Umgangsrecht, Sorgerecht (insb. Aufenthalts­bestimmungs­recht)

Teilung des Hausrates

Aufteilung des gesamten Vermögens

Zuweisung von Wohnungen

Zugewinn­ausgleich und sonstige Vermögens­auseinander­setzungen

Ehescheidung

Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz

Kompetente Unterstützung in allen Bereichen des Familienrechts

Die finanzielle Absicherung durch Unterhaltszahlungen ist ein zentrales Thema bei Trennung und Scheidung. Wir unterstützen Sie bei der Berechnung und Durchsetzung von Kindesunterhalt, damit die finanzielle Versorgung Ihrer Kinder sichergestellt ist. Während der Trennungsphase helfen wir Ihnen bei der Geltendmachung des Getrenntlebenunterhalts. Nach rechtskräftiger Scheidung begleiten wir Sie bei Fragen zum nachehelichen Unterhalt und berücksichtigen dabei alle relevanten Faktoren wie Einkommen, Erwerbsfähigkeit und eheliche Lebensverhältnisse. Wir setzen uns dafür ein, dass Sie die Ihnen zustehenden Unterhaltsansprüche in vollem Umfang realisieren können.

Bei Fragen zum Umgangsrecht und Sorgerecht steht das Kindeswohl im Mittelpunkt unserer Arbeit. Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Rechten und Pflichten beim Umgang mit Ihren Kindern und entwickeln gemeinsam praktikable Umgangsregelungen. Im Bereich des Sorgerechts legen wir besonderes Augenmerk auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht – die wichtige Frage, wo Ihre Kinder künftig leben werden. Dabei unterstützen wir Sie sowohl bei einvernehmlichen Lösungen als auch bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte.

Die Aufteilung des gemeinsamen Hausrats erfordert oft viel Fingerspitzengefühl. Wir helfen Ihnen bei der rechtlich korrekten und fairen Verteilung. Dabei berücksichtigen wir sowohl die rechtlichen Eigentumsverhältnisse als auch die praktischen Bedürfnisse aller Beteiligten. Unser Ziel ist eine klare und umsetzbare Regelung, die spätere Konflikte vermeidet.

Die gerechte Aufteilung des gemeinsamen Vermögens ist oft eine komplexe Aufgabe. Wir unterstützen Sie bei der vollständigen Erfassung aller Vermögenswerte, einschließlich Immobilien, Bankguthaben, Lebensversicherungen und anderen Wertgegenständen. Mit unserer Expertise sorgen wir für eine faire und rechtlich fundierte Vermögensaufteilung und behalten dabei stets den Überblick über alle relevanten Aspekte.

Die Frage, wer in der gemeinsamen Wohnung bleiben darf, ist oft von großer praktischer und emotionaler Bedeutung. Wir beraten Sie zu Ihren Rechten bei der Wohnungszuweisung und setzen diese wenn nötig auch gerichtlich durch. Dabei berücksichtigen wir besonders Faktoren wie Kindeswohl, wirtschaftliche Verhältnisse und besondere Härtefälle.

Beim Zugewinnausgleich geht es um den fairen Ausgleich des während der Ehe erwirtschafteten Vermögenszuwachses. Wir unterstützen Sie bei der Ermittlung der relevanten Vermögenswerte zu Beginn und Ende der Ehe und setzen Ihre Ansprüche durch. Auch bei sonstigen vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite und finden rechtssichere Lösungen.

Wir begleiten Sie durch das gesamte Scheidungsverfahren und achten darauf, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Von der Einreichung des Scheidungsantrags bis zum rechtskräftigen Scheidungsbeschluss stehen wir Ihnen zur Seite. Dabei behalten wir alle relevanten Scheidungsfolgen im Blick und sorgen für eine rechtlich einwandfreie Abwicklung.

Bei häuslicher Gewalt oder Nachstellung handeln wir schnell und entschlossen. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung von Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz und sorgen dafür, dass Sie und Ihre Kinder wirksam geschützt werden. Dabei setzen wir alle rechtlichen Mittel ein, um Ihre Sicherheit zu gewährleisten und Ihnen den notwendigen Schutz zu verschaffen.

Der Weg zu Ihrer rechtlichen Lösung

Erstkontakt und Orientierung

  • Unkomplizierte Terminvereinbarung
  • Kurze Schilderung Ihrer Situation
  • Erste Einschätzung der Dringlichkeit

Persönliches Erstgespräch

  • Ausführliche Analyse Ihrer Situation
  • Erläuterung der rechtlichen Möglichkeiten
  • Entwicklung einer individuellen Strategie

Kompetente Begleitung

  • Aktive Vertretung Ihrer Interessen
  • Regelmäßige Statusupdates
  • Transparente Kommunikation in jeder Phase

Ihre Experten für Familienrecht

Die Kanzlei Ryzner & Kollegen steht seit Jahren für kompetente und einfühlsame Rechtsberatung im Familienrecht. Unter der Leitung von Fachanwalt Thorsten Wintermeyer verbindet unser Team juristische Expertise mit hoher sozialer Kompetenz. Wir verstehen, dass familienrechtliche Auseinandersetzungen oft mit großen emotionalen Belastungen verbunden sind und legen besonderen Wert auf eine vertrauensvolle Mandantenbeziehung. Unsere Stärke liegt in der Entwicklung individueller Lösungsstrategien, die sowohl rechtliche als auch psychosoziale Aspekte berücksichtigen. Mit unserem lösungsorientierten Ansatz setzen wir auf eine deeskalierende Verfahrensführung, ohne dabei die konsequente Durchsetzung Ihrer Rechte aus den Augen zu verlieren. Besonders bei Sorgerechtsstreitigkeiten zeichnet uns unsere kindeswohlorientierte Herangehensweise aus. Durch regelmäßige Fortbildungen und einen engen Austausch im Team gewährleisten wir, dass unsere Mandanten stets von aktuellster rechtlicher Expertise profitieren. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit liegt in der verständlichen Vermittlung komplexer rechtlicher Sachverhalte. Dank unserer langjährigen Erfahrung können wir auf ein breites Netzwerk von Experten zurückgreifen, wenn zusätzliche Kompetenzen erforderlich sind.

Ihr Ansprechpartner auf diesem Gebiet:

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

+49 2331 14002

Häufig gestellte Fragen

Die Dauer eines Scheidungsverfahrens hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bei einer einvernehmlichen Scheidung und Einigkeit über die Scheidungsfolgen kann das Verfahren nach Ablauf des Trennungsjahres innerhalb einiger Monate abgeschlossen sein. Bei streitigen Verfahren oder komplexen Vermögensverhältnissen kann sich die Dauer entsprechend verlängern.

In einem ersten persönlichen Beratungsgespräch informieren wir Sie ausführlich und transparent über alle zu erwartenden Kosten. Für Mandanten mit geringerem Einkommen besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Der Kindesunterhalt wird nach der „Düsseldorfer Tabelle“ berechnet und richtet sich nach dem bereinigten Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils sowie dem Alter der Kinder. Wir helfen Ihnen bei der genauen Berechnung und Durchsetzung der Ansprüche.

Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Eigentumsverhältnis, dem Kindeswohl und möglicher häuslicher Gewalt. Wir beraten Sie zu Ihren Rechten und helfen bei der Durchsetzung eines Wohnungszuweisungsantrags, wenn dieser erforderlich ist.

Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird der während der Ehe erwirtschaftete Zugewinn gleichmäßig aufgeteilt. Dies kann durch einen Ehevertrag individuell geregelt werden. Ohne Ehevertrag greift die gesetzliche Regelung der Zugewinngemeinschaft. Wir beraten Sie umfassend zu allen Möglichkeiten der vertraglichen Gestaltung und unterstützen Sie bei der Ermittlung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Fall einer Scheidung.

Das alleinige Sorgerecht wird nur in Ausnahmefällen vergeben, wenn dies dem Kindeswohl am besten entspricht. Wir beraten Sie zu den Voraussetzungen und Ihrer individuellen Situation.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung, wie Lohnpfändung oder Kontenpfändung. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung der Unterhaltsansprüche und prüfen auch die Möglichkeit von Unterhaltsvorschuss.

In Fällen häuslicher Gewalt können wir sofort tätig werden und einen Eilantrag nach dem Gewaltschutzgesetz stellen. Dieser kann innerhalb weniger Tage, bei akuter Gefahr auch am selben Tag, beschieden werden.

Für das Scheidungsverfahren selbst ist eine anwaltliche Vertretung gesetzlich vorgeschrieben. Bei Scheidungsfolgesachen wie Unterhalt oder Vermögensauseinandersetzung ist sie dringend zu empfehlen, um Ihre Rechte optimal zu wahren.

Bringen Sie relevante Unterlagen wie Einkommensnachweise, Vermögensaufstellungen und wichtige Korrespondenz mit.