Der Antragssteller oder Leistungsempfänger steht regelmäßig einem übermächtigen Gegner gegenüber. Oft sind es spezialisierte Mitarbeiter bei Behörden, Ämtern oder Versicherungen. Das erfordert kompetente Vertretung jedes Einzelnen, ob aus dem privaten oder unternehmerischen Bereich.
Nachfolgend einige Schwerpunkte:
Sozialversicherungsrecht (Arbeitslosen -, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung)
Schwerbehindertenrecht
Opferentschädigungsrecht
Versorgungsrecht
Gesetzliche Unfallversicherung
Sozialhilfe
Kindergeld
Vertretung in Antrags-, Widerspruchs- und Klageverfahren vor allen Sozial-, Landessozialgerichten und dem Bundessozialgericht
Schnittstellen zu verschiedenen Rechtsgebieten, bspw. Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht