Anwalt Schwerbehindertenrecht

Ihr Recht auf faire Behandlung - wir setzen es durch.

Durchsetzung Ihrer Rechte als schwerbehinderte Person

Fühlen Sie sich vom Versorgungsamt nicht ernst genommen? Haben Sie Probleme bei der Durchsetzung Ihrer Rechte am Arbeitsplatz?

Wir verstehen Ihre Situation. Die rechtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche erfordert nicht nur juristische Kompetenz, sondern auch Fingerspitzengefühl.

Bei Ryzner & Kollegen erhalten Sie beides. Wir kämpfen für die Anerkennung Ihrer Rechte – egal ob es um die Feststellung des GdB oder um Nachteilsausgleiche geht.

Unsere Anwälte arbeiten seit vielen Jahren erfolgreich zusammen. Das ermöglicht uns besonders effektive Lösungen für Ihre individuellen Herausforderungen.

Unsere Leistungen im Schwerbehindertenrecht

Anerkennung der Schwerbehinderung

Höherstufung des GdB

Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen

Kündigungsschutz

Zusatzurlaub

Nachteilsausgleiche am Arbeitsplatz

Widerspruchsverfahren

Klageverfahren vor dem Sozialgericht

Detaillierte Unterstützung in allen Bereichen

Die Anerkennung einer Schwerbehinderung ist oft der erste wichtige Schritt. Wir prüfen Ihre medizinischen Unterlagen sorgfältig auf Vollständigkeit. Dabei achten wir besonders auf die korrekte Dokumentation aller gesundheitlichen Einschränkungen. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und sorgen für eine rechtssichere Begründung. Unsere Erfahrung zeigt: Viele Anträge werden zunächst abgelehnt, weil wichtige Aspekte übersehen wurden. Wir kennen die relevanten Bewertungskriterien und setzen uns für eine faire Einschätzung ein.

Bei der Höherstufung des GdB kommt es auf die richtige Argumentation an. Wir analysieren den bestehenden Bescheid auf Schwachstellen. Neue medizinische Befunde werden von uns rechtlich eingeordnet. Die Gesamtbewertung aller Einzelbeeinträchtigungen muss korrekt erfolgen. Oft werden Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Erkrankungen nicht ausreichend berücksichtigt. Wir kennen die aktuelle Rechtsprechung und nutzen sie für Ihren Fall.

Die Gleichstellung bietet wichtige Vorteile bei einem GdB von 30 oder 40. Wir prüfen Ihre berufliche Situation im Detail. Die Argumentation für die Notwendigkeit der Gleichstellung wird von uns sorgfältig vorbereitet. Dabei berücksichtigen wir Ihre konkrete Tätigkeit und Arbeitsmarktchancen. Ein überzeugender Antrag erhöht die Erfolgschancen deutlich. Wir begleiten Sie durch das gesamte Verfahren.

Der besondere Kündigungsschutz ist ein zentrales Recht schwerbehinderter Menschen. Wir prüfen die Einhaltung aller Verfahrensvorschriften genau. Die Beteiligung des Inklusionsamtes muss korrekt erfolgen. Wir achten auf die Wahrung aller Fristen und Formvorschriften. Bei Bedarf führen wir Verhandlungen mit dem Arbeitgeber. Die Durchsetzung Ihrer Rechte steht für uns im Mittelpunkt.

Der Anspruch auf Zusatzurlaub muss oft durchgesetzt werden. Wir berechnen Ihren individuellen Anspruch präzise. Dabei berücksichtigen wir auch unterjährige Änderungen. Die korrekte Berechnung bei Teilzeit wird von uns geprüft. Wir setzen uns für die vollständige Gewährung ein. Eventuelle Nachforderungen werden von uns durchgesetzt.

Nachteilsausgleiche sind ein wichtiges Instrument zur Teilhabe. Wir identifizieren die für Sie passenden Maßnahmen. Die Finanzierung durch Kostenträger wird von uns geklärt. Wir unterstützen bei der Antragstellung und Durchsetzung. Die Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt gestalten wir effektiv. Ihre berufliche Integration steht im Fokus.

Im Widerspruchsverfahren legen wir den Grundstein für den Erfolg. Die Fristen werden von uns streng überwacht. Wir ergänzen fehlende medizinische Unterlagen gezielt. Die rechtliche Argumentation wird präzise ausgearbeitet. Neue Gutachten werden von uns rechtlich bewertet. Der Widerspruch wird fundiert begründet.

Vor dem Sozialgericht setzen wir Ihre Rechte konsequent durch. Die Klage wird von uns sorgfältig vorbereitet. Wir führen die Korrespondenz mit dem Gericht professionell. Gutachten werden von uns kritisch hinterfragt. Die mündliche Verhandlung bereiten wir gründlich vor. Ihre Interessen werden nachdrücklich vertreten.

Ihr Weg zu Ihrem Recht

Kontaktaufnahme

Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail

Erstgespräch

Wir analysieren Ihre Situation und entwickeln eine Strategie

Durchsetzung

Wir setzen uns mit allen rechtlichen Mitteln für Sie ein

Kompetente Unterstützung durch Ryzner & Kollegen

Rechtsanwalt Reiner Friedrichs ist unser Fachanwalt für Sozialrecht und Arbeitsrecht. Mit dieser Spezialisierung setzt er sich erfolgreich für die Rechte schwerbehinderter Menschen ein. Sie ermöglicht ihm eine besonders effektive Vertretung seiner Mandanten, insbesondere bei der Durchsetzung von Nachteilsausgleichen am Arbeitsplatz.

Die enge Zusammenarbeit in unserem Team ermöglicht besonders effektive Lösungen. Wir reagieren schnell auf Ihre Anliegen und bleiben während des gesamten Verfahrens an Ihrer Seite.

Regelmäßig erreichen wir für unsere Mandanten höhere GdB-Einstufungen und die erfolgreiche Durchsetzung von Nachteilsausgleichen. Dabei profitieren Sie von unserer Erfahrung in der Vertretung vor Sozialgerichten.

Häufig gestellte Fragen

Die Dauer des Anerkennungsverfahrens variiert. Mit vollständigen Unterlagen und professioneller Unterstützung können wir zu einer zügigen Bearbeitung beitragen.

Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Oft besteht Anspruch auf Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe.
Wichtig sind aktuelle Arztberichte, der letzte Bescheid des Versorgungsamtes und Ihre Krankengeschichte. Im Erstgespräch erstellen wir eine individuelle Liste.
Die Erfolgsaussichten prüfen wir individuell. Unsere Erfahrung zeigt, dass gut begründete Widersprüche oft erfolgreich sind.
Der besondere Kündigungsschutz gilt ab Antragstellung, wenn der GdB mindestens 50 beträgt und das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht.
Schwerbehinderte haben nach § 208 SGB IX Anspruch auf 5 zusätzliche Arbeitstage pro Jahr. Bei Teilzeit oder unterjährigem Beginn erfolgt eine anteilige Berechnung.
Mögliche Ausgleiche sind technische Arbeitshilfen, ein behindertengerechter Arbeitsplatz oder Arbeitsassistenz. Wir prüfen Ihre individuellen Ansprüche.
Eine generelle Mitteilungspflicht besteht nicht. Wir beraten Sie zu den Vor- und Nachteilen einer Offenlegung in Ihrer konkreten Situation.
Klageverfahren dauern meist einige Monate. Durch gezielte Vorbereitung und aktive Prozessführung versuchen wir, schnellere Entscheidungen zu erreichen.
Wir prüfen umgehend die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs. Oft können durch zusätzliche Unterlagen die Chancen deutlich verbessert werden.