Zivilrecht

Unter dem allgemeinen Zivilrecht verstehen wir alle vertraglichen und gesetzlichen Rechtsbeziehungen zwischen privaten und juristischen Personen. Diese können Ihnen sowohl im Rahmen von Personengesellschaften oder juristischen Personen, bspw. Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), OHG(s), GmbH(s) oder Vereinen, als auch gegenüber natürlichen Personen begegnen. Wir helfen quasi jedermann, Rechtsbeziehungen frühzeitig sinnvoll zu gestalten, Ansprüche zielgerichtet durchzusetzen oder Forderungen erfolgreich abzuwehren.

Nachfolgend einige Schwerpunkte:

  • die Regelungen für das Eingehen von Verträgen und die entstehenden Rechte und Pflichten, bspw. Erfüllung, Schadensersatz, Minderung, Verzugskosten, Rücktritt, Kündigung
  • die Überprüfung von Verträgen, insbesondere allgemeiner Geschäftsbedingungen
  • Kaufvertragsrecht und Werkvertragsrecht. Diese beinhalten die Durchsetzung der vertraglichen Pflichten und Rechte auf beiden Seiten der vertragsschließenden Parteien.

Ihr Ansprechpartner auf diesem Gebiet:

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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