Unter dem allgemeinen Zivilrecht verstehen wir alle vertraglichen und gesetzlichen Rechtsbeziehungen zwischen privaten und juristischen Personen. Diese können Ihnen sowohl im Rahmen von Personengesellschaften oder juristischen Personen, bspw. Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), OHG(s), GmbH(s) oder Vereinen, als auch gegenüber natürlichen Personen begegnen. Wir helfen quasi jedermann, Rechtsbeziehungen frühzeitig sinnvoll zu gestalten, Ansprüche zielgerichtet durchzusetzen oder Forderungen erfolgreich abzuwehren.
Nachfolgend einige Schwerpunkte: