Sozialrecht

Der Antragssteller oder Leistungsempfänger steht regelmäßig einem übermächtigen Gegner gegenüber. Oft sind es spezialisierte Mitarbeiter bei Behörden, Ämtern oder Versicherungen. Das erfordert kompetente Vertretung jedes Einzelnen, ob aus dem privaten oder unternehmerischen Bereich.

Nachfolgend einige Schwerpunkte:

  • Sozialversicherungsrecht (Arbeitslosen -, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung)
  • Schwerbehindertenrecht
  • Opferentschädigungsrecht
  • Versorgungsrecht
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Sozialhilfe
  • Kindergeld
  • Vertretung in Antrags-, Widerspruchs- und Klageverfahren vor allen Sozial-, Landessozialgerichten und dem Bundessozialgericht
  • Schnittstellen zu verschiedenen Rechtsgebieten, bspw. Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht

Ihr Ansprechpartner auf diesem Gebiet:

Reiner Friedrichs

Reiner Friedrichs

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Sozialrecht

+49 2331 14002

r.friedrichs@ryzner-kollegen.de