
Versorgungsausgleich bei Scheidung — was Beamte wissen müssen
Bei der Scheidung werden alle während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte hälftig geteilt — das gilt auch für Beamtenpensionen. Bundesbeamte und Landesbeamte unterliegen unterschiedlichen Teilungsregeln: Bundesbeamte der internen, Landes- und Kommunalbeamte in der Regel der externen Teilung.




