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Aufhebungsvertrag als Führungskraft: Worauf es wirklich ankommt

Für Führungskräfte hat ein Aufhebungsvertrag eine eigene rechtliche Dimension. Leitende Angestellte nach § 14 Abs. 2 KSchG sind besonders zu beachten: Der Arbeitgeber kann bei einer Kündigung einen begründungsfreien Auflösungsantrag stellen. Gleichzeitig ist das Sperrzeit-Risiko beim Arbeitslosengeld ein zentraler Verhandlungspunkt.

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