Anwalt für Wohnungseigentumsrecht

Ihr erfahrener Partner im Wohnungseigentumsrecht - für eine rechtssichere Zukunft in Ihrer Eigentümergemeinschaft

Ihr Recht in guten Händen

Fühlen Sie sich in Ihrer Eigentümergemeinschaft nicht mehr gehört? Belasten Sie anhaltende Konflikte mit anderen Eigentümern oder der Hausverwaltung? Wir verstehen, dass Streitigkeiten in der WEG nicht nur rechtliche Fragen aufwerfen, sondern auch das nachbarschaftliche Verhältnis stark beeinträchtigen können. Als spezialisierte Kanzlei für Wohnungseigentumsrecht stehen wir Ihnen mit fundierter Expertise und langjähriger Erfahrung zur Seite. Unser Ziel ist es, Ihre Interessen durchzusetzen und dabei praktikable Lösungen zu finden, die das Gemeinschaftsklima nachhaltig verbessern. Mit unserem Gespür für tragfähige Kompromisse und unserem Verhandlungsgeschick erreichen wir für Sie die bestmöglichen Ergebnisse.

Unsere Leistungen im Wohnungseigentumsrecht

Beratung und Vertretung bei Eigentümerversammlungen

Prüfung und Anfechtung von WEG-Beschlüssen

Durchsetzung von Hausgeldforderungen

Konfliktlösung bei Sanierungsmaßnahmen

Gestaltung von Teilungserklärungen

Überprüfung von Gemeinschaftsordnungen

Vertretung gegenüber der Hausverwaltung

Außergerichtliche Streitbeilegung

Gerichtliche Interessenvertretung

Ihr Recht im Detail - Unsere Expertise für Sie

Die Eigentümerversammlung ist das wichtigste Organ Ihrer WEG und der Ort, an dem wegweisende Entscheidungen getroffen werden. Wir bereiten Sie optimal auf anstehende Versammlungen vor und prüfen kritische Tagesordnungspunkte bereits im Vorfeld. Dabei erläutern wir Ihnen Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten verständlich und entwickeln mit Ihnen eine erfolgversprechende Strategie. Bei Bedarf begleiten wir Sie auch persönlich zur Versammlung und sorgen dafür, dass Ihre Interessen professionell vertreten werden. Unser Ziel ist es, dass Ihre Stimme gehört und Ihre Position angemessen berücksichtigt wird.

Nicht jeder Beschluss einer Eigentümerversammlung ist rechtmäßig – manchmal werden Formvorschriften missachtet oder Beschlüsse benachteiligen einzelne Eigentümer unangemessen. Wir prüfen für Sie sorgfältig die Rechtmäßigkeit gefasster Beschlüsse und beraten Sie zu den Erfolgsaussichten einer Anfechtung. Wenn notwendig, vertreten wir Ihre Interessen konsequent und argumentationsstark vor Gericht. Durch unsere langjährige Erfahrung mit WEG-Beschlussanfechtungen können wir die Erfolgsaussichten realistisch einschätzen und Sie optimal beraten.

Säumige Hausgeldzahlungen können die Handlungsfähigkeit der gesamten Eigentümergemeinschaft gefährden. Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Durchsetzung ausstehender Zahlungen – von der ersten Mahnung bis hin zur Zwangsvollstreckung. Dabei achten wir besonders auf die formellen Anforderungen und die Einhaltung aller Fristen. Unsere Erfahrung zeigt, dass oft schon ein anwaltliches Mahnschreiben ausreicht, um säumige Eigentümer zur Zahlung zu bewegen. Falls erforderlich, setzen wir Ihre Ansprüche auch gerichtlich durch und prüfen alle verfügbaren Sicherungsmaßnahmen.

Sanierungsvorhaben bergen häufig erhebliches Konfliktpotential in der Eigentümergemeinschaft. Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Rechten und Pflichten bei geplanten Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Dabei prüfen wir die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen, die Verteilung der Kosten und mögliche Individualansprüche einzelner Eigentümer. Unser Fokus liegt darauf, praktikable Lösungen zu finden, die sowohl rechtlich einwandfrei als auch wirtschaftlich sinnvoll sind. Bei Bedarf begleiten wir auch den gesamten Sanierungsprozess und sorgen für eine rechtssichere Beschlussfassung.

Eine gut durchdachte Teilungserklärung ist das Fundament für ein reibungsloses Zusammenleben in der Eigentümergemeinschaft. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung oder Änderung von Teilungserklärungen und achten dabei besonders auf klare, zukunftsorientierte Regelungen. Unsere Expertise hilft, spätere Streitigkeiten durch präzise Formulierungen zu vermeiden. Wir berücksichtigen dabei die aktuelle Rechtsprechung und Ihre individuellen Bedürfnisse, um eine maßgeschneiderte Lösung zu entwickeln.

Ihr Weg zu rechtlicher Klarheit

Erstkontakt & Analyse

→ Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail
→ Wir erfassen Ihr Anliegen und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin

Persönliche Beratung

→ Ausführliche Besprechung Ihrer Situation
→ Entwicklung einer maßgeschneiderten Strategie
→ Transparente Kostenaufklärung

Aktive Unterstützung

→ Konsequente Umsetzung der vereinbarten Strategie
→ Regelmäßige Updates zum Verfahrensstand
→ Persönliche Betreuung bis zur erfolgreichen Lösung

Ihre Experten für Wohnungseigentumsrecht

Die Kanzlei Ryzner & Kollegen steht seit über 35 Jahren für exzellente juristische Beratung. Unter der Leitung von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Thorsten Wintermeyer vereint unser Team fundierte Rechtskenntnisse mit einem tiefen Verständnis für die praktischen Herausforderungen in Eigentümergemeinschaften. Was uns auszeichnet, ist unser ganzheitlicher Beratungsansatz: Wir sehen nicht nur die rechtliche Dimension, sondern auch die menschliche Seite jedes Falls. Durch unsere langjährige Erfahrung kennen wir die typischen Konfliktmuster in WEGs und wissen, wie wichtige Weichenstellungen rechtssicher erfolgen können. Unsere Mandanten schätzen besonders unsere klare Kommunikation und die schnelle Erreichbarkeit bei dringenden Fragen. Rechtsanwalt Wintermeyer und sein Team begleiten Sie persönlich durch den gesamten Prozess und halten Sie stets auf dem Laufenden. Als Fachanwaltskanzlei bilden wir uns kontinuierlich fort, um Sie auch bei komplexen rechtlichen Fragestellungen optimal beraten zu können. Wir sind stolz darauf, dass viele unserer Mandanten uns langjährig ihr Vertrauen schenken und uns gerne weiterempfehlen.

Häufig gestellte Fragen

Die Kosten hängen vom jeweiligen Streitwert ab. Im Erstgespräch informieren wir Sie transparent über alle zu erwartenden Kosten.

Wir bieten auch kurzfristige Termine an und sind bei dringenden Fragen telefonisch erreichbar. Besonders bei fristgebundenen Angelegenheiten wie Beschlussanfechtungen reagieren wir umgehend.

Das hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Wir prüfen für Sie die Erfolgsaussichten und beraten Sie zu den Kosten und Risiken. Oft gibt es auch alternative Lösungswege, die wir mit Ihnen besprechen.

Nicht immer ist sofortiges anwaltliches Einschreiten nötig. In der Erstberatung zeigen wir Ihnen verschiedene Handlungsoptionen auf und entwickeln mit Ihnen eine angemessene Strategie.

Die Dauer variiert je nach Komplexität und Gericht. Wir setzen uns für eine zügige Bearbeitung ein und prüfen auch Möglichkeiten der außergerichtlichen Einigung.

Ja, wir beraten auch Eigentümergemeinschaften als Ganzes, etwa bei Sanierungsvorhaben oder der Überarbeitung der Teilungserklärung.

Wir prüfen die Pflichterfüllung der Verwaltung und helfen Ihnen, berechtigte Ansprüche durchzusetzen. Oft lassen sich Probleme durch gezielte rechtliche Intervention lösen.

Wir beraten Sie zu den rechtlichen Möglichkeiten und erforderlichen Mehrheiten. Dabei achten wir besonders auf praktikable und zukunftsfähige Lösungen.

Die Kosten richten sich nach der Forderungshöhe. Oft können diese von den säumigen Eigentümern erstattet verlangt werden. Wir erläutern Ihnen die Kostenrisiken vorab.

Ja, wir beraten Sie umfassend zu allen Fragen rund um die Eigentümerversammlung und unterstützen Sie bei der Wahrung Ihrer Rechte.