Mietrecht

Unser Service richtet sich sowohl an Mieter als auch an Vermieter von Wohnungen und gewerblichen Objekten. Das Spektrum reicht vom Abschluss des Mietvertrages bis zur Kündigung. Insbesondere kann eine frühzeitige anwaltliche Beratung helfen, schon im Vorfeld Konflikte zu vermeiden.

Nachfolgend einige Schwerpunkte:

  • Erstellen von Mietverträgen und die Beratung bei Eingehung eines Mietvertrages
  • Einhaltung eines Mietvertrages und Durchsetzung von Ansprüchen mietvertraglicher Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag sowohl für Vermieter als auch für Mieter
  • Ordnungsgemäße Abwicklung des Mietvertrages
  • Beratung bei Beendigung des Mietverhältnisses, hier insbesondere Einhaltung der Kündigungsfristen und ordnungsgemäße Übergabe von Wohnungen
  • Durchsetzung von Kündigungen und Mietforderungen
  • Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen
  • Renovierungs- und Schönheitsreparaturklauseln

Ihr Ansprechpartner auf diesem Gebiet:

Thorsten Wintermeyer

Thorsten Wintermeyer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

+49 2331 14002

t.wintermeyer@ryzner-kollegen.de