Scheidungsrecht & Trennungsberatung
Sorgerecht & Umgangsrecht
Kindesunterhalt & Ehegattenunterhalt
Zugewinnausgleich & Vermögensauseinandersetzung
Hausratsaufteilung
Ehevertrag & Scheidungsfolgenvereinbarung
Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz
Erste Kontaktaufnahme
Sie rufen uns an oder schreiben uns – und schildern Ihre Situation kurz. Wir vergeben schnell einen Gesprächstermin, entweder persönlich in unserer Kanzlei oder telefonisch.
Persönliches Erstgespräch
Im Gespräch hören wir Ihnen zu, analysieren Ihre Lage und erläutern Ihre Möglichkeiten. Sie erfahren von Anfang an, welche Schritte sinnvoll sind und was Sie erwartet – transparent und verständlich.
Begleitung bis zur Lösung
Wir übernehmen die Kommunikation mit der Gegenseite, bereiten Schriftsätze vor und vertreten Sie vor dem Familiengericht. Sie werden regelmäßig informiert – und können sich auf uns verlassen.