Mieter rechtssicher kündigen wegen Eigenbedarf

Inhalt

Das Wichtigste im Überblick:

Die Herausforderungen einer Eigenbedarfskündigung

Als Immobilieneigentümer stehen Sie vor der Entscheidung, Ihre vermietete Wohnung selbst zu nutzen oder sie einem nahen Angehörigen zur Verfügung zu stellen. Der Weg dorthin führt über eine Eigenbedarfskündigung – ein rechtlich komplexes Verfahren, das sorgfältig geplant und durchgeführt werden muss. Die Kanzlei Ryzner & Kollegen steht Ihnen dabei mit Expertise im Wohnungseigentumsrecht zur Seite.

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Rechtliche Grundlagen der Eigenbedarfskündigung

Die Eigenbedarfskündigung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 573 Abs. 2 Nr. 2 sowie § 573a geregelt und stellt eine der wichtigsten Ausnahmen vom grundsätzlichen Kündigungsschutz des Mieters dar. Nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB liegt ein berechtigtes Interesse des Vermieters vor, wenn er die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Nach § 573 Abs. 3 BGB muss die Kündigung die Gründe für den geltend gemachten Eigenbedarf präzise und detailliert darlegen.

Bei der Durchführung der Eigenbedarfskündigung sind zudem die gestaffelten Kündigungsfristen des § 573c BGB strikt einzuhalten. Besondere Bedeutung kommt auch § 574 BGB zu, der die soziale Härtefallklausel regelt. Danach kann der Mieter der Kündigung widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung für ihn oder seine Familie eine nicht zu rechtfertigende Härte bedeuten würde. In einem solchen Fall muss das Gericht eine Interessenabwägung zwischen den berechtigten Interessen des Vermieters und den Härtegründen des Mieters vornehmen.

Expertise macht den Unterschied

Die Kanzlei Ryzner & Kollegen verfügt über mehr als drei Jahrzehnte Erfahrung. Unter der Leitung von Fachanwalt Thorsten Wintermeyer haben wir zahlreiche Eigenbedarfskündigungen erfolgreich begleitet.

Profitieren Sie von unserer Erfahrung Vermeiden Sie kostspielige Fehler bei der Eigenbedarfskündigung.

Unser Leistungsangebot im Detail

  1. Umfassende Erstberatung
    • Prüfung der Erfolgsaussichten
    • Analyse möglicher Risiken
    • Transparente Kostenaufklärung
  2. Strategieentwicklung
    • Individuelle Handlungsempfehlungen
    • Berücksichtigung Ihrer spezifischen Situation
    • Entwicklung eines Zeitplans
  3. Durchführung der Kündigung
    • Erstellung rechtssicherer Kündigungsschreiben
    • Begleitung von Verhandlungen
    • Unterstützung bei Räumungsklagen

Häufige Stolperfallen vermeiden

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt außerordentlich hohe Anforderungen an die formelle und materielle Wirksamkeit von Eigenbedarfskündigungen. Besonders häufig scheitern diese an einer unzureichenden Begründung des Eigenbedarfs, die nach § 573 Abs. 3 BGB bereits im Kündigungsschreiben vollständig und wahrheitsgemäß darzulegen ist. Weitere typische Fehlerquellen sind die Nichtbeachtung der Sozialklausel nach § 574 BGB, etwa bei älteren oder kranken Mietern, sowie Formfehler im Kündigungsschreiben oder die Verletzung der gestaffelten Kündigungsfristen gemäß § 573c BGB. Die Kanzlei Ryzner & Kollegen prüft daher jeden Fall sorgfältig auf diese kritischen Aspekte.

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Ihre Vorteile mit uns

  • 35+ Jahre Erfahrung im Wohnungseigentumsrecht
  • Spezialisierung auf Eigenbedarfskündigungen
  • Transparente Kommunikation und Kostenaufklärung
  • Praktische Lösungsorientierung
  • Persönliche Betreuung durch Fachanwälte

Erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Interessen

Als Ihre Experten im Wohnungseigentumsrecht begleiten wir Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess der Eigenbedarfskündigung. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und unserem spezialisierten Know-how.

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Häufig gestellte Fragen

Zu den nahen Angehörigen zählen Verwandte in gerader Linie (Eltern, Kinder, Enkel), Geschwister sowie Ehepartner und Lebenspartner.
Die Kündigungsfrist beträgt je nach Mietdauer zwischen 3 und 9 Monaten. Bei einer Mietdauer bis 5 Jahre gilt eine 3-monatige, bis 8 Jahre eine 6-monatige und darüber eine 9-monatige Frist.
Die Begründung muss nachvollziehbar und detailliert sein. Geben Sie an, wer einziehen soll und warum die Wohnung benötigt wird. Pauschale Angaben reichen nicht aus.
Häufige Härtegründe sind hohes Alter, schwere Krankheit, lange Mietdauer, Schwangerschaft oder fehlender bezahlbarer Ersatzwohnraum in der Umgebung.
Grundsätzlich ja, allerdings könnte dies als Schikane ausgelegt werden. Wir empfehlen, während des Verfahrens von Mieterhöhungen abzusehen.
Dann muss eine Räumungsklage eingereicht werden. Wichtig: Setzen Sie keine Selbsthilfe ein, sondern nutzen Sie den Rechtsweg.
Eine ausgesprochene Kündigung können Sie nicht einseitig zurücknehmen. Es bedarf der Zustimmung des Mieters für eine Fortsetzung des Mietverhältnisses.
Eine Eigenbedarfskündigung aufgrund geplanter Umbauarbeiten ist nicht möglich. Als Vermieter müssen Sie die Wohnung für sich selbst oder nahe Angehörige nutzen wollen.
Es gibt keine gesetzliche Mindestdauer. Bei sehr kurzer Mietdauer kann allerdings der Verdacht des vorgetäuschten Eigenbedarfs entstehen, welcher Schadensersatzansprüche begründen kann.
Ein Verkauf ist möglich, sollte aber erst nach einer angemessenen Eigennutzung erfolgen. Ein zeitnaher Verkauf kann als Rechtsmissbrauch gewertet werden.