Das Wichtigste im Überblick:
- Eigenbedarfskündigungen erfordern eine sorgfältige Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen und eine wasserdichte Begründung - ein erfahrener Fachanwalt kann kostspielige Fehler vermeiden
- Die Berücksichtigung von Härtegründen des Mieters und die Einhaltung aller Formvorschriften sind entscheidend für den Erfolg der Kündigung
- Mit über 35 Jahren Erfahrung begleitet die Kanzlei Ryzner & Kollegen Sie von der Erstberatung bis zur erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Eigenbedarfskündigung
Die Herausforderungen einer Eigenbedarfskündigung
Als Immobilieneigentümer stehen Sie vor der Entscheidung, Ihre vermietete Wohnung selbst zu nutzen oder sie einem nahen Angehörigen zur Verfügung zu stellen. Der Weg dorthin führt über eine Eigenbedarfskündigung – ein rechtlich komplexes Verfahren, das sorgfältig geplant und durchgeführt werden muss. Die Kanzlei Ryzner & Kollegen steht Ihnen dabei mit Expertise im Wohnungseigentumsrecht zur Seite.
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Rechtliche Grundlagen der Eigenbedarfskündigung
Die Eigenbedarfskündigung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 573 Abs. 2 Nr. 2 sowie § 573a geregelt und stellt eine der wichtigsten Ausnahmen vom grundsätzlichen Kündigungsschutz des Mieters dar. Nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB liegt ein berechtigtes Interesse des Vermieters vor, wenn er die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Nach § 573 Abs. 3 BGB muss die Kündigung die Gründe für den geltend gemachten Eigenbedarf präzise und detailliert darlegen.
Bei der Durchführung der Eigenbedarfskündigung sind zudem die gestaffelten Kündigungsfristen des § 573c BGB strikt einzuhalten. Besondere Bedeutung kommt auch § 574 BGB zu, der die soziale Härtefallklausel regelt. Danach kann der Mieter der Kündigung widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung für ihn oder seine Familie eine nicht zu rechtfertigende Härte bedeuten würde. In einem solchen Fall muss das Gericht eine Interessenabwägung zwischen den berechtigten Interessen des Vermieters und den Härtegründen des Mieters vornehmen.
Expertise macht den Unterschied
Die Kanzlei Ryzner & Kollegen verfügt über mehr als drei Jahrzehnte Erfahrung. Unter der Leitung von Fachanwalt Thorsten Wintermeyer haben wir zahlreiche Eigenbedarfskündigungen erfolgreich begleitet.
Profitieren Sie von unserer Erfahrung Vermeiden Sie kostspielige Fehler bei der Eigenbedarfskündigung.
Unser Leistungsangebot im Detail
- Umfassende Erstberatung
- Prüfung der Erfolgsaussichten
- Analyse möglicher Risiken
- Transparente Kostenaufklärung
- Strategieentwicklung
- Individuelle Handlungsempfehlungen
- Berücksichtigung Ihrer spezifischen Situation
- Entwicklung eines Zeitplans
- Durchführung der Kündigung
- Erstellung rechtssicherer Kündigungsschreiben
- Begleitung von Verhandlungen
- Unterstützung bei Räumungsklagen
Häufige Stolperfallen vermeiden
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt außerordentlich hohe Anforderungen an die formelle und materielle Wirksamkeit von Eigenbedarfskündigungen. Besonders häufig scheitern diese an einer unzureichenden Begründung des Eigenbedarfs, die nach § 573 Abs. 3 BGB bereits im Kündigungsschreiben vollständig und wahrheitsgemäß darzulegen ist. Weitere typische Fehlerquellen sind die Nichtbeachtung der Sozialklausel nach § 574 BGB, etwa bei älteren oder kranken Mietern, sowie Formfehler im Kündigungsschreiben oder die Verletzung der gestaffelten Kündigungsfristen gemäß § 573c BGB. Die Kanzlei Ryzner & Kollegen prüft daher jeden Fall sorgfältig auf diese kritischen Aspekte.
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Ihre Vorteile mit uns
- 35+ Jahre Erfahrung im Wohnungseigentumsrecht
- Spezialisierung auf Eigenbedarfskündigungen
- Transparente Kommunikation und Kostenaufklärung
- Praktische Lösungsorientierung
- Persönliche Betreuung durch Fachanwälte
Erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Interessen
Als Ihre Experten im Wohnungseigentumsrecht begleiten wir Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess der Eigenbedarfskündigung. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und unserem spezialisierten Know-how.
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