Haben Sie ein Schreiben der Staatsanwaltschaft erhalten oder wurden Sie zu einer polizeilichen Vernehmung vorgeladen? Stehen Sie unter dem Druck eines laufenden strafrechtlichen Verfahrens?
Der Anwalt für Strafrecht von Ryzner & Kollegen steht Ihnen zur Seite, wenn Sie mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert sind. Wir verstehen die emotionale Belastung und die Sorgen, die mit einem solchen Verfahren einhergehen.
In dieser Ausnahmesituation brauchen Sie einen verlässlichen Partner, der Ihre Interessen entschlossen vertritt. Unsere Anwälte handeln proaktiv, um die bestmöglichen Ergebnisse für Sie zu erzielen.
Wir legen besonderen Wert auf transparente Kommunikation. Bei uns erhalten Sie eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Situation und eine strategische Führung durch das gesamte Verfahren.
Die Wahrung Ihrer Reputation und der Schutz Ihrer Persönlichkeitsrechte stehen für uns an erster Stelle.
Strafprozessrecht
Jugendstrafrecht
Betäubungsmittelstrafrecht
Steuerstrafrecht
Strafvollstreckungsrecht
Fahrerlaubnisentziehung
Wirtschaftsstrafrecht
Recht der Strafzumessung
Strafverfahren
Ermittlungsverfahren
Das Strafprozessrecht bildet die Grundlage jeder erfolgreichen Verteidigung. Wir nutzen unser fundiertes Wissen über Verfahrensvorschriften, um Ihre Position optimal zu stärken. Unsere Anwälte prüfen akribisch die Einhaltung aller prozessualen Regeln durch die Ermittlungsbehörden. Verfahrensfehler werden konsequent zu Ihren Gunsten geltend gemacht.
Wir setzen prozessuale Instrumente wie Beweis- und Befangenheitsanträge gezielt ein. So gestalten wir den Verfahrensablauf aktiv mit und schaffen günstige Bedingungen für Ihre Verteidigung. Die richtige Prozessstrategie kann entscheidend sein für den Ausgang Ihres Verfahrens. Wir beraten Sie umfassend zu den verschiedenen Optionen und deren Konsequenzen.
Unser Team achtet besonders auf die Wahrung Ihrer Beschuldigtenrechte in jedem Stadium des Verfahrens. Wir sorgen dafür, dass Ihre Interessen jederzeit gewahrt bleiben.
Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Wir arbeiten engagiert daran, jungen Menschen eine zweite Chance zu ermöglichen und dauerhafte Einträge zu vermeiden. Unsere Anwälte kennen die besonderen Schutzmechanismen des Jugendstrafrechts und nutzen diese konsequent. Wir setzen uns für erzieherische Maßnahmen anstelle von Strafen ein.
Wir berücksichtigen bei der Verteidigung junger Menschen deren besondere Lebenssituation und Entwicklungsstand. Eine altersgerechte Kommunikation ist für uns selbstverständlich. Die enge Zusammenarbeit mit Jugendgerichtshilfe und anderen Institutionen gehört zu unserer Strategie. Wir entwickeln gemeinsam konstruktive Lösungsansätze für eine positive Zukunftsperspektive.
Unser Ziel ist es, die negativen Auswirkungen des Strafverfahrens auf die persönliche und berufliche Entwicklung junger Menschen so gering wie möglich zu halten.
Vorwürfe im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln können weitreichende Konsequenzen haben. Wir analysieren die Rechtmäßigkeit der Beweiserhebung und prüfen mögliche Verfahrensfehler. Unsere Anwälte haben fundierte Kenntnisse über die rechtlichen Grenzen bei Durchsuchungen und Überwachungsmaßnahmen. Wir setzen uns kritisch mit den Ermittlungsmethoden auseinander.
Bei Konsumentendelikten beraten wir Sie zu Therapiemöglichkeiten, die sich positiv auf das Verfahren auswirken können. Im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität ist die sorgfältige Vorbereitung auf Vernehmungen besonders wichtig. Wir stehen Ihnen dabei unterstützend zur Seite.
Unser Ziel ist es, unverhältnismäßige Strafen zu verhindern und Ihre persönlichen Lebensumstände angemessen zu berücksichtigen.
Steuerstrafrechtliche Vorwürfe erfordern spezialisiertes Fachwissen. Wir verbinden strafrechtliche Kompetenz mit einem tiefen Verständnis steuerrechtlicher Zusammenhänge. Unsere Anwälte entwickeln Strategien, um drohende strafrechtliche Konsequenzen abzuwenden oder zu minimieren. Die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige prüfen wir sorgfältig.
Wir arbeiten eng mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen. Diese interdisziplinäre Herangehensweise ermöglicht eine ganzheitliche Betrachtung Ihres Falls. Bei Durchsuchungen oder Beschlagnahmen in Steuerstrafsachen reagieren wir umgehend. Wir achten darauf, dass die Ermittlungsmaßnahmen verhältnismäßig durchgeführt werden.
Unser Ziel ist es, eine für Sie wirtschaftlich tragbare Lösung zu finden und Ihre berufliche Existenz zu schützen.
Auch nach einer rechtskräftigen Verurteilung gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die Folgen zu mildern. Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um die Strafvollstreckung. Unsere Anwälte setzen sich für die Aussetzung der Strafe zur Bewährung ein. Wir beantragen Reststrafenaussetzungen und begleiten Sie durch das gesamte Vollstreckungsverfahren.
Wir prüfen die Möglichkeiten des offenen Vollzugs und anderer Vollzugserleichterungen. Dabei berücksichtigen wir Ihre persönliche und berufliche Situation. Bei der Beantragung von Hafturlaub oder Freigang stehen wir Ihnen zur Seite. Wir helfen Ihnen, die formalen Anforderungen zu erfüllen und Ihre Chancen zu verbessern.
Unser Ziel ist es, die Belastungen der Strafvollstreckung für Sie und Ihre Angehörigen so gering wie möglich zu halten.
Der Entzug der Fahrerlaubnis kann erhebliche Auswirkungen auf Ihren Alltag und Ihr Berufsleben haben. Wir setzen uns dafür ein, den Führerscheinentzug zu vermeiden oder die Sperrfrist zu verkürzen. Unsere Anwälte prüfen die Rechtmäßigkeit von Messverfahren und die Einhaltung vorgeschriebener Grenzwerte. Wir hinterfragen kritisch die Zuverlässigkeit der eingesetzten Messgeräte.
Bei Unfällen oder Trunkenheitsfahrten berücksichtigen wir sowohl die strafrechtlichen als auch die führerscheinrechtlichen Folgen. Unser ganzheitlicher Ansatz schützt Sie vor unüberlegten Zugeständnissen. Wir beraten Sie zu verkehrspsychologischen Maßnahmen und Nachschulungen. Diese können sich positiv auf die Wiedererlangung Ihrer Fahrerlaubnis auswirken.
Unser Ziel ist es, Ihre Mobilität zu erhalten oder schnellstmöglich wiederherzustellen. Dabei behalten wir Ihre berufliche Situation stets im Blick.
Wirtschaftsstrafrechtliche Vorwürfe erfordern ein tiefgreifendes Verständnis komplexer finanzieller Zusammenhänge. Unser Team verfügt über das notwendige Fachwissen in diesem anspruchsvollen Rechtsgebiet. Wir arbeiten uns gründlich in die oft umfangreichen Akten ein und identifizieren Schwachstellen in der Argumentation der Staatsanwaltschaft. Dabei haben wir stets die betriebswirtschaftlichen Realitäten im Blick.
Bei Durchsuchungen von Geschäftsräumen oder Privatwohnungen stehen wir Ihnen unmittelbar zur Verfügung. Wir achten darauf, dass die Ermittlungsmaßnahmen verhältnismäßig durchgeführt werden. Wir entwickeln Strategien, um drohende Vermögensabschöpfungen abzuwenden. Unser Ziel ist es, Ihre wirtschaftliche Existenz zu schützen.
Die Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern gehört für uns selbstverständlich dazu. So stellen wir sicher, dass alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden.
Die Strafzumessung entscheidet über die konkreten Auswirkungen einer Verurteilung auf Ihr Leben. Wir arbeiten daran, alle strafmildernden Faktoren zu Ihren Gunsten einzubringen. Unsere Anwälte kennen die maßgeblichen Strafzumessungsregeln und die aktuelle Rechtsprechung. Wir setzen dieses Wissen gezielt ein, um eine angemessene und faire Strafe zu erreichen.
Wir berücksichtigen Ihre persönlichen Lebensumstände und arbeiten diese in überzeugender Weise heraus. Faktoren wie Geständnis, Wiedergutmachung oder besondere Lebensumstände können entscheidend sein. Bei der Vorbereitung des Plädoyers legen wir besonderen Wert auf eine differenzierte Darstellung aller strafmildernden Aspekte. So schaffen wir die Grundlage für eine möglichst milde Bestrafung.
Unser Ziel ist es, die Strafe so zu gestalten, dass sie Ihre persönliche und berufliche Zukunft möglichst wenig belastet.
In jedem Strafverfahren geht es um Ihre persönliche Zukunft. Wir begleiten Sie durch alle Phasen des Verfahrens mit einem klaren Fokus auf Ihre Interessen. Unsere Anwälte bereiten Sie gründlich auf Vernehmungen und Gerichtstermine vor. Wir besprechen gemeinsam Ihre Aussagestrategie und mögliche Verfahrensverläufe.
Wir vertreten Sie souverän vor Gericht und reagieren flexibel auf unerwartete Entwicklungen. Durch gezielte Befragung von Zeugen und Sachverständigen stärken wir Ihre Position. Nach jedem Verfahrensschritt besprechen wir mit Ihnen den aktuellen Stand und passen unsere Strategie bei Bedarf an. So bleiben Sie stets informiert und in den Entscheidungsprozess eingebunden.
Unser Ziel ist es, für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen – sei es eine Einstellung des Verfahrens, einen Freispruch oder eine milde Strafe.
Das Ermittlungsverfahren ist die entscheidende erste Phase des Strafverfahrens. Wir nutzen dieses frühe Stadium, um die Weichen für einen positiven Verfahrensausgang zu stellen. Unsere Anwälte beantragen Akteneinsicht und verschaffen sich einen umfassenden Überblick über die Vorwürfe und Beweismittel. So können wir frühzeitig eine wirksame Verteidigungsstrategie entwickeln.
Wir begleiten Sie zu Vernehmungen und beraten Sie zu Ihrem Aussageverhalten. In vielen Fällen ist es ratsam, zunächst von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen. Bei Durchsuchungen und anderen Zwangsmaßnahmen sind wir schnell an Ihrer Seite. Wir achten darauf, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und keine unzulässigen Beweismittel erhoben werden.
Unser Ziel ist es, bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung zu erreichen und so ein belastendes Hauptverfahren zu vermeiden.
Persönliches Erstgespräch
Im vertraulichen Erstgespräch erfassen wir Ihre individuelle Situation. Wir analysieren den Sachverhalt, klären offene Fragen und entwickeln eine erste Strategie für Ihr Verfahren.
Strategische Verteidigung
Wir erarbeiten eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie und setzen diese konsequent um. Dabei halten wir Sie kontinuierlich über alle Entwicklungen auf dem Laufenden.
Begleitung im gesamten Verfahren
Von der ersten Vernehmung bis zum Urteil – wir stehen an Ihrer Seite. Unsere Anwälte vertreten Ihre Interessen gegenüber Ermittlungsbehörden und vor Gericht.
Die Kanzlei Ryzner & Kollegen steht für kompetente Rechtsberatung und entschlossene Vertretung in strafrechtlichen Angelegenheiten. Unser Team arbeitet seit vielen Jahren in bewährter Konstellation zusammen. Diese eingespielte Zusammenarbeit ermöglicht es uns, auch komplexe Fälle effizient zu bearbeiten.
Mit Rechtsanwalt Thorsten Merz als Fachanwalt für Strafrecht verfügen wir über fundierte Expertise. Wir legen besonderen Wert auf schnelle Reaktionszeiten und sind auch in dringenden Fällen erreichbar. Bei Haftfällen besuchen wir Sie umgehend in der Justizvollzugsanstalt.
Unser Netzwerk umfasst forensische Sachverständige und weitere Fachleute, die wir bei Bedarf hinzuziehen können. Wir verfolgen einen ganzheitlichen Ansatz, der neben der juristischen Verteidigung auch Reputationsmanagement und psychologische Aspekte berücksichtigt.
In unserer Kanzlei bleibt Ihr Fall durchgehend in den Händen Ihres Anwalts. Dies gewährleistet eine kontinuierliche und vertrauensvolle Betreuung. Diskretion und ein respektvoller Umgang sind für uns selbstverständlich. Ihre Anliegen behandeln wir mit größter Vertraulichkeit.
Wir agieren proaktiv statt reaktiv und bereiten jeden Verfahrensschritt akribisch vor. So können wir Entwicklungen voraussehen und frühzeitig reagieren. Unser Ziel ist es, für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen und Sie sicher durch das Strafverfahren zu führen.
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).