Anwalt für Arbeitsrecht in Dortmund

Ihr Recht im Job durchsetzen

Regionale Expertise

Haben Sie gerade eine Kündigung erhalten und wissen nicht, wie es weitergeht? Fragen Sie sich, ob Sie sich gegen eine ungerechte Entlassung oder einen ungünstigen Aufhebungsvertrag zur Wehr setzen können?

Ein arbeitsrechtlicher Konflikt ist mehr als eine rechtliche Frage – er trifft Sie mitten im Leben. Der Verlust des Arbeitsplatzes bedeutet finanzielle Unsicherheit, Stress und oft das Gefühl, allein gegen einen übermächtigen Arbeitgeber zu stehen. Genau hier setzen wir an. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht begleiten wir Mandantinnen und Mandanten aus Dortmund und dem gesamten Ruhrgebiet in dieser belastenden Situation – kompetent, klar und auf Ihrer Seite.

Wir kennen die arbeitsrechtliche Praxis im Raum Dortmund aus langjähriger Erfahrung. Die lokalen Arbeitsgerichte, die typischen Streitpunkte in der Region und die Besonderheiten des dortigen Arbeitsmarkts – all das fließt in unsere Beratung ein. So erhalten Sie nicht nur rechtlichen Beistand, sondern Unterstützung, die auf Ihre konkrete Situation vor Ort zugeschnitten ist.

Von der ersten Einschätzung Ihrer Lage bis zur Vertretung vor dem Arbeitsgericht stehen wir Ihnen persönlich zur Seite. Rufen Sie uns an – wir sind für Sie da.

Unsere Leistungen im Arbeitsrecht

Kündigungsschutz und Kündigungsschutzklage

Prüfung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen

Abfindungs­verhandlungen

Beratung bei Abmahnungen

Arbeitszeugnis – Erstellung und Korrektur

Elternzeit, Mutterschutz und Diskriminierung

Betriebsbedingte Kündigung und Sozialauswahl

Sozialrechtliche Ansprüche

Individual­arbeitsrecht

Kollektivarbeitsrecht und Betriebs­angelegenheiten

Eine Kündigung ist oft der erste Schritt in eine ungewisse Zukunft – und häufig ist sie rechtlich angreifbar. Wir prüfen für Sie, ob die Kündigung formell korrekt zugestellt wurde, ob der Betriebsrat ordnungsgemäß angehört wurde und ob ein sachlicher Grund vorliegt. Besteht Handlungsbedarf, reichen wir fristgerecht Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht ein. Dortmund verfügt über ein gut ausgelastetes Arbeitsgericht – Fristen von nur drei Wochen nach Zugang der Kündigung sind strikt einzuhalten. Wir sichern diese Fristen für Sie und vertreten Ihre Interessen konsequent, ob in der Güteverhandlung oder im Haupttermin.
Viele Arbeitgeber setzen Beschäftigte unter Druck, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen – oft mit dem Hinweis, dies sei die bessere Alternative zur Kündigung. Doch ein solcher Vertrag kann erhebliche Nachteile mit sich bringen, insbesondere eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Wir prüfen den Vertrag sorgfältig, erklären Ihnen alle Konsequenzen in verständlicher Sprache und verhandeln bessere Konditionen, wenn das möglich ist. Unterschreiben Sie nichts, bevor Sie mit uns gesprochen haben.
Eine Abfindung ist kein gesetzlicher Anspruch – aber in vielen Fällen durchaus durchsetzbar. Wir bewerten realistisch, welche Aussichten Ihr Fall bietet, und führen für Sie zielorientierte Verhandlungen mit dem Arbeitgeber oder dessen Anwalt. Dabei nutzen wir unsere Erfahrung aus zahlreichen Einigungen vor und im Laufe von arbeitsgerichtlichen Verfahren. Unser Ziel ist immer das für Sie beste erreichbare Ergebnis – schnell, klar und ohne unnötige Verzögerung.
Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterschätzen, welche rechtlichen Anforderungen eine wirksame Abmahnung erfüllen muss. Der Vorwurf muss konkret und nachvollziehbar formuliert sein, das beanstandete Verhalten muss klar benannt werden, und die Abmahnung muss zeitnah nach dem Vorfall ausgesprochen worden sein. Fehlt es an einem dieser Punkte, ist die Abmahnung angreifbar – und wir setzen ihre Entfernung aus Ihrer Personalakte durch. Wir prüfen Ihre Abmahnung sorgfältig auf formelle und inhaltliche Fehler, bewerten die Schwere des Vorwurfs und klären Sie offen darüber auf, welche Möglichkeiten Sie haben. Ist die Abmahnung ungerechtfertigt, fordern wir deren Entfernung schriftlich und konsequent ein. Gibt der Arbeitgeber nicht nach, vertreten wir Sie vor dem Arbeitsgericht. Denn eine zu Unrecht erteilte Abmahnung in Ihrer Akte zu lassen, kann langfristige Folgen haben – für Ihre aktuelle Stelle ebenso wie für Ihre berufliche Zukunft.
Das Arbeitszeugnis ist Ihr Aushängeschild für den nächsten Job. Formulierungen, die auf den ersten Blick positiv klingen, können in der Zeugnissprache eine schlechte Bewertung bedeuten. Wir lesen Ihr Zeugnis kritisch, erkennen versteckte Botschaften und setzen eine korrekte, wohlwollende Formulierung durch – notfalls auch gerichtlich.
Wer Elternzeit beansprucht oder schwanger ist, steht unter besonderem gesetzlichem Schutz. Dennoch kommt es immer wieder zu rechtswidrigen Benachteiligungen. Wir kennen die gesetzlichen Schutzvorschriften genau und setzen Ihre Rechte durch – klar und entschlossen.
Betriebsbedingte Kündigungen müssen strengen gesetzlichen Anforderungen genügen. Besonders die Sozialauswahl – also die Frage, wer von mehreren vergleichbaren Arbeitnehmern entlassen werden darf – ist fehleranfällig. Wir prüfen, ob Ihr Arbeitgeber diese Regeln eingehalten hat, und fechten fehlerhafte Kündigungen konsequent an.
Wer seinen Job verliert, hat oft Fragen zu Arbeitslosengeld, Krankengeld oder anderen Sozialleistungen. Als Fachanwaltskanzlei für Arbeits- und Sozialrecht beraten wir Sie nicht nur im Arbeitsverhältnis, sondern auch bei den damit verbundenen sozialrechtlichen Folgefragen – aus einer Hand, ohne Umwege.
Bereits vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses können wir helfen: bei der Prüfung Ihres Arbeitsvertrags, der Verhandlung einzelner Klauseln oder der Einschätzung von Wettbewerbsverboten und Geheimhaltungsvereinbarungen. Gute Beratung im Vorfeld schützt vor teuren Überraschungen.
Betriebsräte und Arbeitnehmervertretungen stehen vor komplexen rechtlichen Herausforderungen. Wir beraten Betriebsratsgremien zu Mitbestimmungsrechten, Betriebsvereinbarungen und Interessenausgleichen – sachkundig und verlässlich.

Unser Prozess in Dortmund

Kontakt aufnehmen

Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Nachricht. Wir vereinbaren zeitnah einen Besprechungstermin – persönlich in unserer Kanzlei oder telefonisch, ganz wie es für Sie passt.

Analyse & Strategie

In einem ausführlichen Erstgespräch nehmen wir Ihre Situation auf, prüfen Ihre Unterlagen und erklären Ihnen klar und verständlich, welche Möglichkeiten Sie haben und wie wir vorgehen werden.

Durchsetzung Ihrer Rechte

Wir handeln – fristgerecht, strukturiert und mit Nachdruck. Ob außergerichtliche Einigung, Verhandlung oder Klage: Wir begleiten Sie bis zum Abschluss Ihres Falls.

Unsere Kanzlei

Ryzner & Kollegen ist seit über 35 Jahren eine feste Größe in der anwaltlichen Beratung in Nordrhein-Westfalen. Wir kennen die Arbeitsgerichte der Region aus jahrelanger Praxis und wissen, wie Verfahren hier verlaufen. Das Arbeitsgericht Dortmund und die umliegenden Gerichte im Ruhrgebiet sind uns als Wirkungsraum bestens vertraut. Unsere Kanzlei ist im Herzen von Hagen ansässig und von Dortmund aus gut erreichbar – mit dem Auto über die A45 in kurzer Fahrzeit, auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln bequem angebunden. Parkplätze stehen direkt am Haus zur Verfügung. Wir kennen die wirtschaftliche Struktur des Ruhrgebiets, die großen Arbeitgeber in der Region und die typischen Branchen, die unsere Mandantinnen und Mandanten beschäftigen. Dieses lokale Wissen ist keine Selbstverständlichkeit – es macht den Unterschied, wenn es darauf ankommt. Neben der persönlichen Beratung vor Ort sind wir auch telefonisch und per E-Mail erreichbar, um Ihre Anliegen schnell und unkompliziert zu klären. Unser Team legt großen Wert auf persönlichen Kontakt, kurze Wege und echte Erreichbarkeit – nicht nur auf dem Papier.

Lokale Erfolgsfaktoren

Arbeitsrecht ist nicht gleich Arbeitsrecht – regionale Besonderheiten spielen eine wichtige Rolle. Das Arbeitsgericht Dortmund hat eigene Verfahrensgewohnheiten, und erfahrene Anwälte vor Ort kennen den Ablauf von Güteterminen und Hauptverhandlungen aus der gelebten Praxis. Auch die Struktur des regionalen Arbeitsmarkts im Ruhrgebiet – mit seinen großen Industriebetrieben, Dienstleistungsunternehmen und mittelständischen Arbeitgebern – beeinflusst, wie arbeitsrechtliche Konflikte entstehen und gelöst werden. Wer die Region kennt, kann gezielter beraten und verhandeln.

Ihr Ansprechpartner auf diesem Gebiet:

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Sozialrecht

+49 2331 14002

Häufig gestellte Fragen

Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Danach ist eine Klage in der Regel ausgeschlossen. Wenden Sie sich daher so früh wie möglich an uns – am besten noch am Tag des Erhalts der Kündigung.
In vielen Fällen ja – selbst wenn eine Weiterbeschäftigung nicht das Ziel ist. Häufig führt eine Klage zu einer deutlich höheren Abfindung als das ursprüngliche Angebot des Arbeitgebers. Wir beraten Sie ehrlich, welche Erfolgsaussichten Ihr Fall realistischerweise hat.
Das Arbeitsgericht Dortmund ist eines der größten Arbeitsgerichte in NRW und gut ausgelastet. Erfahrene Anwälte kennen die Abläufe dort und können Ihren Fall entsprechend vorbereiten und effizient begleiten.
Die Kosten richten sich nach dem Streitwert und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wir klären die voraussichtlichen Kosten transparent vor Beginn der Beratung mit Ihnen. Viele Mandantinnen und Mandanten sind rechtsschutzversichert – fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach.
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung des Arbeitgebers. Ein Aufhebungsvertrag ist eine beidseitige Vereinbarung, die beide Seiten unterzeichnen. Der Aufhebungsvertrag bietet dem Arbeitgeber mehr Sicherheit – Sie sollten ihn daher nie ohne anwaltliche Prüfung unterzeichnen.
Ja. Wir beraten auch telefonisch oder per E-Mail. Eine persönliche Besprechung in unserer Kanzlei ist möglich, aber nicht zwingend erforderlich.
Nehmen Sie eine Abmahnung niemals stillschweigend hin. Wir prüfen, ob sie formal und inhaltlich korrekt ist, und setzen deren Entfernung durch, wenn sie ungerechtfertigt ist.
Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nur in wenigen Ausnahmefällen. In der Praxis werden Abfindungen jedoch häufig im Rahmen von Kündigungsschutzverfahren ausgehandelt. Wie hoch eine realistische Abfindung in Ihrem Fall sein könnte, besprechen wir gerne mit Ihnen.
Bei betriebsbedingten Kündigungen muss der Arbeitgeber nach sozialen Kriterien auswählen, wen er entlässt. Fehler bei der Sozialauswahl machen eine Kündigung unwirksam. Wir prüfen das für Sie.
Im Erstgespräch schildern Sie uns Ihre Situation, wir schauen uns Ihre Unterlagen an und erklären Ihnen klar, wie wir Ihnen helfen können und welche Schritte sinnvoll sind. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung – ohne Umwege.