Anwalt für Familienrecht in Wuppertal

Klar. Persönlich. Zielorientiert.

Anwalt für Familienrecht in Wuppertal und der Region

Trennung, Scheidung, Sorgerechtsstreit oder Unterhaltsfragen – familienrechtliche Konflikte treffen Menschen in einer ohnehin belasteten Lebensphase. Wir begleiten Sie durch das Verfahren: rechtssicher, verständlich und mit Blick auf das, was wirklich zählt.

Wer im Raum Wuppertal einen Anwalt für Familienrecht sucht, braucht jemanden, der nicht nur das Gesetz kennt, sondern auch versteht, in welcher Situation Sie sich befinden. Trennung und Scheidung bedeuten für die meisten Menschen eine Lebensweiche – emotional, finanziell und in Fragen der Kindeserziehung. Wo fangen Sie an? Was müssen Sie sofort klären? Welche Fehler lassen sich vermeiden?

Wir begleiten Mandantinnen und Mandanten aus Wuppertal und der gesamten Bergischen Region in all diesen Fragen. Unser Fachanwalt für Familienrecht vertritt Ihre Interessen vor dem Amtsgericht Wuppertal – Familiengericht und hält Sie bei jedem Verfahrensschritt auf dem Laufenden. Wuppertal, Schwelm, Remscheid, Velbert – im gesamten Einzugsgebiet stehen wir für persönliche Beratung zur Verfügung.

Familiensachen sind Vertrauenssachen. Deshalb legen wir Wert darauf, dass Sie von Anfang an denselben Ansprechpartner haben. Keine wechselnden Sachbearbeiter, kein erneutes Erklären. Ihr Fall, Ihre Situation – individuell betreut.

Unsere Leistungen im Familienrecht

Scheidung in Wuppertal – was Sie wissen müssen

Sorgerecht und Aufenthalts­bestimmungsrecht

Unterhalt – Kindesunterhalt und Ehegatten­unterhalt

Zugewinn­ausgleich und Vermögens­auseinandersetzung

Eine Ehe kann nach deutschem Recht nur dann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist (§ 1565 Abs. 1 BGB). Als Maßstab gilt das sogenannte Zerrüttungsprinzip: Die Lebensgemeinschaft muss aufgelöst sein, und es darf keine begründete Erwartung bestehen, dass die Ehegatten sie wiederherstellen. Das Scheitern der Ehe wird nach § 1566 Abs. 1 BGB unwiderlegbar vermutet, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt. Nach drei Jahren Trennung gilt dies ohne Rücksicht auf die Zustimmung des anderen Ehegatten (§ 1566 Abs. 2 BGB).

Für den Scheidungsantrag gilt vor dem Familiengericht Anwaltszwang (§ 114 Abs. 1 FamFG). Das bedeutet: Mindestens der antragstellende Ehegatte muss anwaltlich vertreten sein. Wir übernehmen diese Vertretung – sorgfältig, transparent und mit einem klaren Überblick über die Folgesachen: Versorgungsausgleich, Unterhalt, Zugewinn.
Mit einer Scheidung ändert sich das Sorgerecht nicht automatisch. Grundsätzlich bleibt die gemeinsame elterliche Sorge bestehen; eine Übertragung der Alleinsorge erfolgt nur nach Maßgabe des § 1671 BGB. Bei dauerhaftem Getrenntleben der Eltern regelt § 1687 BGB, wie die gemeinsame Sorge im Alltag ausgeübt wird. Das Alleinsorgerecht kann auf Antrag übertragen werden, wenn dies dem Wohl des Kindes am besten entspricht (§ 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB). Davon zu unterscheiden ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das regelt, wo das Kind dauerhaft lebt.

In der Praxis sind diese Fragen häufig Gegenstand harter Auseinandersetzungen – umso wichtiger ist eine klare Strategie von Anfang an. Wir beraten Sie dazu, welcher Weg für Ihre konkrete Situation realistisch und rechtlich tragfähig ist.
Der Kindesunterhalt richtet sich nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und wird anhand der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Beide Eltern sind grundsätzlich unterhaltspflichtig (§ 1601 BGB); derjenige, bei dem das Kind lebt, erfüllt seine Unterhaltspflicht durch Naturalunterhalt, der andere durch Barunterhalt (§ 1606 Abs. 3 S. 2 BGB). Der Ehegattenunterhalt nach der Scheidung ist in §§ 1569 ff. BGB geregelt und steht unter dem Grundsatz der Eigenverantwortung: Nach der Scheidung hat jeder Ehegatte für sich selbst zu sorgen. Ausnahmen bestehen etwa bei Betreuungsunterhalt (§ 1570 BGB), bei Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen (§ 1572 BGB) oder bei Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit bzw. Aufstockungsunterhalt (§ 1573 BGB). Ehebedingte Nachteile — etwa eine ehebedingt aufgegebene Erwerbstätigkeit — werden insbesondere in der Billigkeitsprüfung nach § 1578b BGB berücksichtigt.

Wir prüfen für Sie, ob ein Unterhaltsanspruch besteht, in welcher Höhe er geltend gemacht werden kann und wie er durchgesetzt wird – auch gerichtlich.
Leben Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, ist bei der Scheidung der sogenannte Zugewinnausgleich durchzuführen. Derjenige Ehegatte, der während der Ehe mehr Vermögen aufgebaut hat, gleicht die Hälfte des Unterschieds aus. Dieser Anspruch ist komplex, insbesondere wenn Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder Erbschaften im Spiel sind. Wir sichern Ihren Anspruch – oder helfen Ihnen, unberechtigte Forderungen abzuwehren.

Wie läuft ein Familienrechtsmandat bei uns ab?

Erstgespräch

Sie schildern uns Ihre Situation – offen, vertraulich, ohne Wertung. Wir hören zu, stellen gezielte Rückfragen und verschaffen uns ein klares Bild. Am Ende des Gesprächs wissen Sie, wie Ihr Fall einzuschätzen ist und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

Strategie und Mandatserteilung

Auf Basis Ihrer Situation entwickeln wir eine klare Vorgehensweise. Was ist realistisch? Was lässt sich außergerichtlich lösen, was muss vor Gericht? Wir erklären Ihnen die möglichen Wege – und die damit verbundenen Kosten.

Vertretung und Begleitung

Wir übernehmen die anwaltliche Vertretung gegenüber der Gegenseite und – wenn nötig – vor dem Amtsgericht Wuppertal. Sie bleiben in jedem Verfahrensschritt informiert. Kein Rätselraten, keine Überraschungen.

Unsere Kanzlei in der Region

Wir sitzen in Hagen – verkehrsgünstig erreichbar aus dem gesamten südlichen und östlichen Ruhrgebiet. Wuppertal liegt nur rund 20 Kilometer entfernt, die Verbindung über die A46 ist direkt. Für Mandantinnen und Mandanten aus Wuppertal-Elberfeld, Wuppertal-Barmen, Wuppertal-Vohwinkel oder dem Umland ist unsere Kanzlei gut erreichbar.

Das zuständige Familiengericht für Wuppertaler Mandanten ist eine Abteilung des Amtsgerichts Wuppertal (Eiland 2, 42103 Wuppertal). Wir kennen die Verfahrensabläufe dort, reichen Schriftsätze elektronisch über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ein und vertreten Sie bei Terminen vor Ort.

Das Jugendamt Wuppertal kann in Sorgerechts- und Umgangsrechtsfragen eine wichtige Rolle spielen. Wir begleiten Sie in der Kommunikation mit der Behörde und bereiten Sie auf Gespräche und Stellungnahmen vor.

Kostenlose Parkplätze stehen an unserer Kanzlei in Hagen zur Verfügung. Bürgerservice-Zeiten: Mo–Mi 8:30–17:00 Uhr, Do 8:30–19:00 Uhr, Fr 8:30–14:00 Uhr. Termine werden nach telefonischer Absprache vereinbart.

Warum lokale Erfahrung im Familienrecht zählt

Familienrecht ist nicht nur Paragraphenwerk. Es ist immer auch die Kenntnis lokaler Abläufe: Welche Richter am Familiengericht Wuppertal legen Wert auf welche Art von Schriftsätzen? Wie kommuniziert das Jugendamt in Wuppertal? Wann ist eine gütliche Einigung realistisch, wann nicht?

Diese Erfahrung macht den Unterschied – zwischen einem Verfahren, das zieht, und einem, das in einer vernünftigen Zeit zu einem guten Ergebnis kommt. Als Kanzlei für Familienrecht in der Bergischen Region bringen wir beides mit: das Recht und die Praxis.

Ihr Ansprechpartner auf diesem Gebiet:

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

+49 2331 14002

Häufig gestellte Fragen

Ja. Für den Scheidungsantrag gilt vor dem Familiengericht Anwaltszwang (§ 114 Abs. 1 FamFG). Mindestens der antragstellende Ehegatte muss anwaltlich vertreten sein. Der andere Ehegatte kann der Scheidung ohne eigenen Anwalt zustimmen.
Das hängt von der Auslastung des Amtsgerichts Wuppertal und der Schnelligkeit der Rentenauskunft für den Versorgungsausgleich ab. Realistisch sollten Sie mit mehreren Monaten rechnen. Bei streitigen Verfahren verlängert sich die Dauer erheblich.
Das Scheitern der Ehe wird nach § 1566 Abs. 1 BGB unwiderlegbar vermutet, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner zustimmt. Der Grundtatbestand des Scheiterns ergibt sich aus § 1565 Abs. 1 BGB. Vor Ablauf eines Jahres kommt eine Scheidung nur in Ausnahmefällen bei unzumutbarer Härte in Betracht (§ 1565 Abs. 2 BGB). Das Getrenntleben kann auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung ablaufen, wenn die Lebensgemeinschaft tatsächlich aufgelöst ist – an diesen Nachweis stellt die Rechtsprechung jedoch hohe Anforderungen.
Ja, grundsätzlich. Die Scheidung ändert das Sorgerecht nicht automatisch. Das gemeinsame Sorgerecht bleibt bestehen, es sei denn, ein Elternteil beantragt erfolgreich die Übertragung des Alleinsorgerechts und kann dafür gewichtige, im Kindeswohl liegende Gründe nachweisen (§ 1671 BGB).
Das Umgangsrecht gibt dem nicht-betreuenden Elternteil das Recht auf regelmäßigen Kontakt mit dem Kind (§ 1684 BGB). Es kann durch Vereinbarung der Eltern oder – bei Streit – durch das Familiengericht geregelt werden.
Grundlage ist das bereinigte Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils. Die Höhe richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, die regelmäßig aktualisiert wird. Beide Eltern sind unterhaltspflichtig (§ 1601 BGB); derjenige, bei dem das Kind lebt, leistet Naturalunterhalt.
Das hängt von den Umständen ab. Nach § 1569 BGB hat jeder Ehegatte nach der Scheidung für sich selbst zu sorgen. Ausnahmen gelten u. a. bei Betreuungsunterhalt (§ 1570 BGB), bei krankheitsbedingter Erwerbsunfähigkeit (§ 1572 BGB) oder bei Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit bzw. Aufstockungsunterhalt (§ 1573 BGB). Ehebedingte Nachteile — etwa eine ehebedingt aufgegebene Erwerbstätigkeit — werden in der Billigkeitsprüfung nach § 1578b BGB berücksichtigt.
Beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird bei der Scheidung verglichen, wie viel Vermögen jeder Ehegatte während der Ehe aufgebaut hat. Die Hälfte des Unterschieds ist auszugleichen. Ausgangs- und Endvermögen müssen genau ermittelt werden – ein Bereich, in dem Rechtsberatung erheblichen finanziellen Unterschied machen kann.
Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert, der sich u. a. aus den Einkommensverhältnissen beider Ehegatten berechnet. Anwalts- und Gerichtskosten sind gesetzlich geregelt (RVG, GKG). Eine einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt ist deutlich günstiger als ein streitiges Verfahren. Bei geringem Einkommen kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.
Ein Ehevertrag ermöglicht es, von den gesetzlichen Regelungen abzuweichen – etwa den Zugewinnausgleich auszuschließen, Unterhaltsansprüche zu begrenzen oder den Versorgungsausgleich zu modifizieren. Er ist besonders sinnvoll bei Selbstständigen, bei unterschiedlichen Vermögensverhältnissen oder wenn einer der Ehegatten Kinder aus früheren Beziehungen hat.