Anwalt für Arbeitsrecht in Iserlohn

Wir sind für Sie da

Arbeitsrecht im Märkischen Kreis

Ihr Anliegen verdient eine klare Antwort und einen zuverlässigen Anwalt an Ihrer Seite.

Wer in Iserlohn oder dem Märkischen Kreis mit arbeitsrechtlichen Problemen konfrontiert wird, steht oft unter Zeitdruck. Fragen wie „Was passiert jetzt mit meiner Kündigungsschutzklage?“ oder „Kann ich diesen Aufhebungsvertrag noch ablehnen?“ lassen sich nicht auf die lange Bank schieben — das Arbeitsrecht kennt harte Fristen, die schnelles Handeln verlangen.

Als Anwalt für Arbeitsrecht kennen wir die Strukturen der Region: die Arbeitgeber im Märkischen Kreis, die lokalen Branchen — von der Metallindustrie über den Handel bis hin zu Handwerksbetrieben — und den Weg zum Arbeitsgericht Iserlohn. Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen und kennen beide Perspektiven eines Arbeitsverhältnisses aus der Praxis.

Die wichtigste Frist im Arbeitsrecht: Nach Zugang einer schriftlichen Kündigung bleiben Ihnen nach § 4 KSchG genau drei Wochen, um Kündigungsschutzklage einzureichen. Wer diese Frist versäumt, verliert in der Regel seinen Kündigungsschutzanspruch — unabhängig davon, wie offensichtlich eine Kündigung unrechtmäßig war. Nehmen Sie deshalb so früh wie möglich Kontakt zu uns auf.

Unsere Leistungen im Arbeitsrecht

Kündigung und Kündigungsschutzklage

Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag

Abmahnung

Arbeitsvertrag — Prüfung und Gestaltung

Abfindung — Durchsetzung und Verhandlung

Eine Kündigung trifft die meisten Menschen unvorbereitet. Doch nicht jede Kündigung ist wirksam. Wir prüfen, ob die formalen Voraussetzungen eingehalten wurden — Schriftform nach § 623 BGB, Einhaltung der gesetzlichen oder tariflichen Kündigungsfristen, korrekte Beteiligung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG. Bei ordentlichen Kündigungen prüfen wir darüber hinaus, ob das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) anwendbar ist, d.h. ob das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Betrieb die Schwellenwerte des KSchG erfüllt. Liegen Mängel vor, erheben wir fristgerecht Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Iserlohn. Ziel ist entweder die Weiterbeschäftigung oder die Aushandlung einer angemessenen Abfindung.
Viele Arbeitnehmer unterschreiben einen Aufhebungsvertrag, ohne ihn zuvor rechtlich prüfen zu lassen. Das kann erhebliche Nachteile haben: Eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu zwölf Wochen, der Verlust von Ansprüchen auf Abfindung oder Urlaub sowie das Risiko, auf Schadenersatz zu verzichten. Wichtig: Ein Aufhebungsvertrag bedarf gemäß § 623 BGB zu seiner Wirksamkeit der Schriftform — die elektronische Form ist ausgeschlossen. Wir lesen den Vertrag sorgfältig durch, erklären Ihnen die Konsequenzen jeder einzelnen Klausel und verhandeln wenn möglich bessere Bedingungen. Grundlage sind die §§ 311, 779 BGB sowie die einschlägige BAG-Rechtsprechung zur Freiwilligkeit und zur Anfechtbarkeit solcher Vereinbarungen.
Eine Abmahnung ist häufig der erste Schritt auf dem Weg zur Kündigung — und kann im späteren Kündigungsschutzverfahren eine entscheidende Rolle spielen. Sie sollten eine Abmahnung nicht einfach hinnehmen, wenn die darin erhobenen Vorwürfe unzutreffend oder unverhältnismäßig sind. Wir prüfen, ob die Abmahnung formell korrekt ist, ob der geschilderte Sachverhalt zutrifft und ob ein Recht auf Gegendarstellung oder Entfernung aus der Personalakte besteht. Nach der Rechtsprechung des BAG setzen verhaltensbedingte ordentliche Kündigungen regelmäßig eine vorherige wirksame, einschlägige Abmahnung voraus; eine Abmahnung ist nur ausnahmsweise entbehrlich — etwa bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen oder wenn erkennbar ist, dass eine Abmahnung ihr Ziel verfehlen würde.
Ob Probezeit, Überstundenregelung, Wettbewerbsverbot oder Ausschlussfristen — Arbeitsverträge enthalten eine Vielzahl von Klauseln, die auf den ersten Blick harmlos erscheinen, aber erhebliche rechtliche Folgen haben können. Wir prüfen Verträge sowohl für Arbeitnehmer vor der Unterzeichnung als auch für Arbeitgeber bei der Vertragsgestaltung. Maßstab ist dabei nicht zuletzt das AGB-Recht nach §§ 305 ff. BGB, das gemäß § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB auch für Arbeitsverträge gilt und bestimmte Klauseln unwirksam machen kann.
Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es im deutschen Arbeitsrecht nur in eng begrenzten Fällen — etwa nach § 1a KSchG oder auf Grundlage eines Sozialplans. Nach § 1a KSchG beträgt die gesetzliche Quote 0,5 Monatsverdienste je Beschäftigungsjahr; in der Vergleichspraxis wird häufig mit dieser oder einer davon abweichenden Quote gearbeitet — abhängig von Verfahrensrisiken und Verhandlungslage. Wir vertreten Sie dabei und kennen die Spielräume, die sich aus Prozesskostenrisiken und Erfolgsaussichten ergeben.

Unser Prozess in Iserlohn und Umgebung

Erste Einschätzung

Sie schildern uns Ihre Situation — telefonisch, per E-Mail oder persönlich. Wir geben Ihnen eine erste Einschätzung: Welche Ansprüche haben Sie? Welche Fristen laufen? Welche Optionen stehen offen? Das Gespräch ist klar und verständlich — ohne juristisches Fachchinesisch.

Unterlagen prüfen und Strategie festlegen

Wir sichten alle relevanten Dokumente: Arbeitsvertrag, Kündigung, Schriftwechsel, Abmahnung, Lohnabrechnungen. Auf dieser Grundlage entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen eine Strategie — außergerichtlich, wenn möglich; gerichtlich, wenn nötig.

Umsetzung und Vertretung

Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Arbeitgeber oder dessen Anwalt, halten alle Fristen im Blick und vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht Iserlohn und — falls erforderlich — vor dem Landesarbeitsgericht Hamm.

Unsere Kanzlei im Raum Iserlohn

Unser Kanzleistandort ist in Hagen — dem unmittelbaren Nachbarkreis des Märkischen Kreises, nur rund 20 Kilometer von Iserlohn entfernt. Das Arbeitsgericht Iserlohn an der Erich-Nörrenberg-Straße ist für uns eine bekannte Anlaufstelle. Dort verhandeln wir Kündigungsschutzverfahren, Zahlungsklagen und betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten — und kennen die Abläufe und die Gepflogenheiten des Gerichts aus der täglichen Praxis.

Für unsere Mandanten aus Iserlohn, Hemer, Menden oder den weiteren Kommunen des Märkischen Kreises bedeutet das: kurze Wege, klare Kommunikation und ein Ansprechpartner, der die Region kennt. Wer nicht in die Kanzlei kommen kann oder möchte, erreicht uns telefonisch und per E-Mail — wir sind gut erreichbar und melden uns schnell.

Die Wirtschaft im Märkischen Kreis ist geprägt von mittelständischen Unternehmen in der Metallindustrie, im Maschinenbau und im Handel. Arbeitsrechtliche Konflikte entstehen hier häufig im Zusammenhang mit Betriebsänderungen, Restrukturierungen oder wirtschaftlich bedingten Kündigungen. In solchen Situationen ist anwaltliche Begleitung besonders wichtig — wir kennen die Themen, die in dieser Region relevant sind.

Hagen und der Märkische Kreis gehören zum Bezirk des Landesarbeitsgerichts Hamm. Wer in erster Instanz in Iserlohn unterliegt, kann dort Berufung einlegen — sofern die Voraussetzungen vorliegen. Auch für Verfahren vor dem LAG Hamm sind wir Ihr Ansprechpartner.

Warum lokale Erfahrung im Arbeitsrecht zählt

Das Arbeitsrecht ist bundesweit einheitlich geregelt — und dennoch macht es einen Unterschied, ob Ihr Anwalt die Region kennt. Wer die Gepflogenheiten am Arbeitsgericht Iserlohn kennt, weiß, wie Gütetermine dort typischerweise verlaufen und welche Vergleichsbereitschaft realistisch zu erwarten ist. Das spart Zeit und stärkt Ihre Verhandlungsposition.

Darüber hinaus gilt: Bei Verfahren vor dem Arbeitsgericht besteht in der ersten Instanz kein Anwaltszwang (§ 11 ArbGG). Das bedeutet allerdings nicht, dass anwaltliche Vertretung überflüssig wäre — im Gegenteil. Selbst vertretende Parteien tragen das volle Risiko von Verfahrensfehlern und Fristversäumnissen. Und die Anwaltskosten des Gegners werden in erster Instanz — anders als im Zivilrecht — nicht erstattet, auch wenn man gewinnt (§ 12a ArbGG). Ein weiterer Grund, die Kosten einer eigenen Vertretung frühzeitig zu klären.

Als Anwalt für Arbeitsrecht in der Region vertreten wir Sie im Raum Hagen ebenso wie in Iserlohn und dem gesamten Märkischen Kreis — und sind mit den zuständigen Gerichten und Behörden vor Ort bestens vertraut.

Ihr Ansprechpartner auf diesem Gebiet:

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Sozialrecht

+49 2331 14002

Häufig gestellte Fragen

Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Märkischen Kreis ist das Arbeitsgericht Iserlohn die erste Anlaufstelle. Es hat seinen Sitz an der Erich-Nörrenberg-Straße in Iserlohn und ist für den gesamten Märkischen Kreis zuständig. Als zweite Instanz ist das Landesarbeitsgericht Hamm zuständig.
Die Klagefrist beträgt nach § 4 KSchG drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Wer diese Frist versäumt, verliert in der Regel seinen Kündigungsschutzanspruch. Es gibt enge Ausnahmen, die aber einer Einzelfallprüfung bedürfen. Handeln Sie deshalb so früh wie möglich.
In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht besteht kein gesetzlicher Anwaltszwang. Sie können sich selbst vertreten. Allerdings tragen Sie dann das volle Risiko von Verfahrensfehlern und Fristversäumnissen. Wichtig: Anders als im Zivilrecht werden in arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz die Anwaltskosten des Gegners auch im Falle eines Sieges nicht erstattet. Ab der zweiten Instanz (Landesarbeitsgericht) besteht Anwaltszwang.
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Die Folgen können erheblich sein: Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (bis zu zwölf Wochen), Verlust von Urlaubsansprüchen oder Abfindungsrechten. Lassen Sie den Vertrag vor der Unterschrift unbedingt anwaltlich prüfen — idealerweise bevor Sie irgendeine Erklärung abgeben.
Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nur in eng begrenzten Fällen, etwa nach § 1a KSchG bei betriebsbedingter Kündigung ohne Klage oder auf Grundlage eines Sozialplans. In der Praxis wird eine Abfindung häufig im Rahmen eines Vergleichs vor dem Arbeitsgericht oder außergerichtlich vereinbart. Wir beraten Sie zu Ihren realistischen Optionen.
Nehmen Sie die Abmahnung ernst — und hinterfragen Sie sie. Prüfen Sie, ob die Vorwürfe zutreffend sind und ob die Abmahnung formal korrekt ist. Sie haben das Recht, eine Gegendarstellung zu verfassen und in Ihre Personalakte aufnehmen zu lassen. In manchen Fällen ist es sinnvoll, die Entfernung der Abmahnung aus der Akte zu verlangen. Wir beraten Sie dazu.
Die Anwaltskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und bemessen sich am Streitwert. Daneben sind Honorarvereinbarungen möglich. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, trägt diese in der Regel die Kosten — fragen Sie vorab bei Ihrer Versicherung an. Wir informieren Sie transparent über die voraussichtlichen Kosten, bevor wir tätig werden.
Eine Kündigung während der Elternzeit ist nach § 18 BEEG grundsätzlich unzulässig. Es gibt enge Ausnahmen, die einer behördlichen Zulassung durch die zuständige Behörde bedürfen. Wenn Sie trotz laufender Elternzeit eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie sich umgehend beraten lassen.
Das Kündigungsschutzgesetz greift erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit (§ 1 Abs. 1 KSchG) — unabhängig davon, was im Vertrag als „Probezeit“ vereinbart ist. Während einer vertraglich vereinbarten Probezeit von bis zu sechs Monaten kann der Arbeitgeber zudem mit einer verkürzten Frist von zwei Wochen kündigen (§ 622 Abs. 3 BGB), ohne soziale Rechtfertigung nennen zu müssen. Dennoch sind bestimmte Kündigungen auch in der Probezeit unzulässig — etwa wegen Schwangerschaft (§ 17 MuSchG), Schwerbehinderung (Kündigung nur mit Zustimmung des Integrationsamts, § 168 SGB IX) oder Betriebsratstätigkeit (§ 15 KSchG). Lassen Sie im Zweifel prüfen, ob ein solcher Sonderschutz greift.
Bei der betriebsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber nachweisen, dass der Arbeitsplatz aus dringenden betrieblichen Gründen weggefallen ist und eine Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz nicht möglich ist. Bei der verhaltensbedingten Kündigung ist Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen hat — in der Regel nach vorheriger Abmahnung. Die Beweislast liegt in beiden Fällen beim Arbeitgeber. Wir prüfen für Sie, ob die vorgetragenen Gründe tragen.