Was bei Scheidung ohne Ehevertrag auf Sie zukommt
Rechtliche Grundlagen: Was das Gesetz regelt
Der Zugewinnausgleich: Was bedeutet das konkret?
Der Versorgungsausgleich: Rente und Altersvorsorge aufteilen
Nachehelicher Unterhalt: Wer hat wann Anspruch?
Der Grundsatz der Eigenverantwortung
Seit der Unterhaltsrechtsreform 2008 gilt: Nach der Scheidung soll jeder Ehegatte grundsätzlich für sich selbst sorgen. Unterhalt ist keine Selbstverständlichkeit, sondern die Ausnahme. Ansprüche bestehen nur, wenn einer der gesetzlich geregelten Unterhaltstatbestände erfüllt ist.
Welche Unterhaltstatbestände gibt es?
Betreuungsunterhalt (§ 1570 BGB): Wer ein gemeinsames Kind betreut, das noch nicht drei Jahre alt ist, kann Unterhalt verlangen. Danach hängt die Weitergewährung davon ab, ob eine Kinderbetreuung außerhalb der Familie möglich und zumutbar ist – was im Einzelfall geprüft werden muss.
Unterhalt wegen Alters (§ 1571 BGB): War der unterhaltsberechtigte Ehegatte schon zum Zeitpunkt der Scheidung oder des Endes von Betreuungsunterhalt so alt, dass eine eigene Erwerbstätigkeit nicht mehr erwartet werden kann, besteht ein Altersunterhalt.
Unterhalt wegen Krankheit (§ 1572 BGB): Ist ein Ehegatte aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft oder vorübergehend nicht erwerbsfähig, kann er Unterhalt verlangen.
Aufstockungsunterhalt (§ 1573 BGB): Reicht das eigene Einkommen nicht aus, um den ehelichen Lebensstandard annähernd zu halten, kann unter Umständen ein Aufstockungsunterhalt beansprucht werden. Dieser ist zeitlich oft begrenzt.
Ausbildungsunterhalt (§ 1575 BGB): Wer wegen der Ehe auf eine Ausbildung oder ein Studium verzichtet hat, kann dies nach der Scheidung nachholen und für diese Zeit Unterhalt verlangen.
Wie wird die Höhe berechnet?
Die Unterhaltsberechnung orientiert sich am ehelichen Lebensniveau. Als Ausgangspunkt dient die bereinigte Einkommensdifferenz beider Ehegatten. Je nach Leitlinien des zuständigen Oberlandesgerichts – in Nordrhein-Westfalen maßgeblich das OLG Hamm – beträgt der Unterhaltsanspruch einen bestimmten Anteil dieser Differenz. Die genaue Berechnung hängt jedoch von zahlreichen individuellen Faktoren ab und sollte stets durch einen Fachanwalt durchgeführt werden.
Wichtig: Wer Unterhalt zahlen muss, ist nicht unbegrenzt leistungsfähig. Das Gesetz schützt den Unterhaltsverpflichteten durch einen sogenannten Selbstbehalt.
Hausrat und Wohnung: Wer darf bleiben?
Typische Fallkonstellationen
Praktische Tipps für Betroffene
Checkliste: Was Sie bei einer Scheidung ohne Ehevertrag beachten sollten
Gut informiert durch die Scheidung