Wenn die Kündigung am letzten Tag kommt
Eine Kündigung am letzten Tag der Probezeit fühlt sich unfair an – und viele Arbeitnehmer fragen sich, ob das überhaupt rechtlich zulässig ist. Die kurze Antwort lautet: grundsätzlich ja. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Gründe zu nennen, und er kann das Arbeitsverhältnis bis zum letzten Tag der Probezeit mit der verkürzten Probezeitkündigungsfrist beenden.
Aber: Auch in der Probezeit gibt es rechtliche Grenzen. Nicht jede Kündigung am letzten Probezeitverhältnis ist automatisch wirksam. In unserer Kanzlei in Hagen prüfen wir regelmäßig solche Fälle – und finden dabei immer wieder Ansatzpunkte, die Arbeitnehmer nicht kannten.


