Das Trennungsjahr: Warum es das Gesetz gibt
Das deutsche Scheidungsrecht kennt als zentrales Leitprinzip das Zerrüttungsprinzip: Eine Ehe kann nur geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Das Scheitern einer Ehe bedeutet, dass die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und eine Wiederherstellung nicht erwartet werden kann (§ 1565 Abs. 1 BGB).
Das Trennungsjahr ist der gesetzlich vorgesehene Weg, dieses Scheitern zu belegen. Es soll beiden Partnern Zeit geben, die Entscheidung zur Scheidung zu überdenken – und dem Gericht eine verlässliche Grundlage für die Feststellung des Scheiterns liefern. Es handelt sich dabei nicht um eine Strafe oder eine bürokratische Hürde, sondern um einen bewussten gesetzlichen Schutzmechanismus.


