Warum Geschäftsführer keinen automatischen Abfindungsanspruch haben
In Deutschland ist die Abfindung für Arbeitnehmer im Kündigungsschutzgesetz geregelt – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen und nur für Arbeitnehmer. GmbH-Geschäftsführer gelten in der Regel nicht als Arbeitnehmer im Sinne des KSchG. Ihre Rechtsbeziehung zur Gesellschaft ist durch den Anstellungsvertrag und das GmbH-Recht geprägt.
Das bedeutet: Wer als Geschäftsführer bestellt wird, sollte bereits bei der Vertragsverhandlung darauf bestehen, dass eine Abfindungsklausel aufgenommen wird. Viele Geschäftsführer versäumen das – und stehen bei Beendigung ihres Vertrags schlechter da als nötig.
Dennoch ist das Ende der Geschäftsführertätigkeit nicht automatisch abfindungslos. Ob und in welcher Höhe eine Abfindung gezahlt wird, hängt von mehreren Faktoren ab, die im Folgenden erklärt werden.
In unserer Kanzlei in Hagen vertreten wir Geschäftsführer, die nach Beendigung ihrer Tätigkeit faire Konditionen aushandeln wollen. Wir kennen die rechtlichen Hebel und wissen, wie man die eigene Verhandlungsposition stärkt.


