Ein weit verbreiteter Irrtum
Viele Arbeitnehmer glauben, dass sie während einer Krankschreibung nicht gekündigt werden können. Dieser Irrtum kann teuer werden. Die Wahrheit ist: Eine Krankschreibung schützt nicht vor einer Kündigung – sie schützt lediglich den Entgeltfortzahlungsanspruch während der Arbeitsunfähigkeit.
Das bedeutet: Auch während Sie krankgeschrieben sind, kann Ihnen der Arbeitgeber wirksam kündigen – sowohl ordentlich als auch außerordentlich. Die Kündigung wird Ihnen zugehen, die Fristen laufen, und wenn Sie nicht rechtzeitig handeln, verlieren Sie Ihren Kündigungsschutz.
In unserer Kanzlei in Hagen sehen wir immer wieder Fälle, in denen Arbeitnehmer in der Krankschreibung eine Kündigung erhalten und dann wertvolle Zeit verstreichen lassen. Mit der richtigen Reaktion lässt sich in vielen Fällen eine Abfindung erzielen oder die Kündigung zurücknehmen.


