Unterhalt nach Scheidung: Was viele nicht wissen
Rechtliche Grundlagen: Unterhaltstatbestände nach §§ 1570 ff. BGB
Das Gesetz kennt mehrere Unterhaltstatbestände. Nur wenn einer dieser Tatbestände erfüllt ist, entsteht ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt:
Betreuungsunterhalt (§ 1570 BGB)
Der wichtigste Unterhaltstatbestand in der Praxis. Wer ein gemeinsames Kind betreut, das noch nicht drei Jahre alt ist, hat Anspruch auf Unterhalt. Nach Vollendung des dritten Lebensjahres besteht der Anspruch fort, wenn und soweit eine Erwerbstätigkeit unter Berücksichtigung der Kindesbelange nicht erwartet werden kann. Das Gericht prüft im Einzelfall, ob ausreichende Betreuungsangebote vorhanden und zumutbar sind, und ob der Grundsatz der nachehelichen Solidarität eine Verlängerung rechtfertigt.
Unterhalt wegen Alters (§ 1571 BGB)
Wer im Zeitpunkt der Scheidung oder zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund seines Alters keine zumutbare Erwerbstätigkeit mehr ausüben kann, hat Anspruch auf Altersunterhalt. Die Grenze ist nicht starr, sondern richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.
Unterhalt wegen Krankheit (§ 1572 BGB)
Ist eine Ehefrau nach der Scheidung aus gesundheitlichen Gründen nicht oder nur eingeschränkt erwerbsfähig, kann sie Unterhalt verlangen. Voraussetzung ist, dass die Krankheit oder Behinderung bei der Scheidung oder zum Zeitpunkt des Endes anderweitiger Unterhaltstatbestände bereits vorlag.
Aufstockungsunterhalt (§ 1573 BGB)
Reicht das eigene Einkommen nicht aus, um den ehelichen Lebensstandard zu halten, kann unter Umständen Aufstockungsunterhalt verlangt werden. Dieser Tatbestand ist jedoch nach der Reform stark eingeschränkt worden und wird zeitlich in der Regel begrenzt.
Ausbildungsunterhalt (§ 1575 BGB)
Wer wegen der Ehe auf eine Ausbildung oder ein Studium verzichtet hat, kann dies nach der Scheidung nachholen und für diese Zeit Unterhalt verlangen.
Unterhalt aus Billigkeitsgründen (§ 1576 BGB)
In seltenen Ausnahmefällen kann Unterhalt auch dann verlangt werden, wenn keiner der oben genannten Tatbestände erfüllt ist, die Versagung des Unterhalts aber nach den Umständen des Einzelfalls grob unbillig wäre.
Wie wird die Höhe des Unterhalts berechnet?
Befristung und Herabsetzung des Unterhalts (§ 1578b BGB)
Wann endet der Unterhaltsanspruch?
Checkliste: Unterhalt nach Scheidung
Unterhalt: Recht statt Mythos