Was bedeutet „einvernehmliche Scheidung"?
Rechtliche Grundlagen: Scheidungsvoraussetzungen nach § 1565 BGB
Scheidung ohne Trennungsjahr: Wann ist das möglich?
Eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres ist nach § 1565 Abs. 2 BGB nur möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe für den antragstellenden Ehegatten aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde. An das Vorliegen einer unzumutbaren Härte werden strenge Anforderungen gestellt. Dies ist nur in besonders gravierenden Ausnahmefällen anzunehmen – das bloße gegenseitige Einvernehmen oder eine allgemeine Zerrüttung der Beziehung genügen nicht.
Was ist eine unzumutbare Härte?
Typische anerkannte Fallgruppen sind:
Häusliche Gewalt: Wenn ein Ehegatte durch den anderen körperlich misshandelt wird oder ernsthafte Drohungen gegen Leib und Leben vorliegen, ist die Fortsetzung der Ehe auch nur für die Dauer des Trennungsjahres unzumutbar.
Schwerwiegende psychische Gewalt: Systematisches Mobbing, Demütigung oder psychischer Druck, der die seelische Gesundheit des betroffenen Ehegatten ernsthaft gefährdet, kann ebenfalls eine Härte begründen.
Schwere Straftaten gegen den Ehegatten oder die Kinder: Wenn ein Ehegatte wegen einer schweren Straftat gegen den anderen oder gegen gemeinsame Kinder verurteilt wurde oder ein entsprechendes Verfahren läuft.
Sonstige schwerwiegende Umstände: Das Gesetz ist nicht abschließend – im Einzelfall können andere Umstände eine Härte begründen, wenn das Festhalten an der Ehe bis zum Ablauf des Trennungsjahres objektiv unzumutbar ist. Maßgeblich ist stets, dass ein besonders gravierender, in der Person des anderen Ehegatten liegender Grund vorliegt.
Was gilt nicht als unzumutbare Härte?
Kein ausreichender Grund ist allein: das gegenseitige Einvernehmen beider Ehegatten, eine zerrüttete Beziehung ohne besondere Gefährdungssituation, eine neue Partnerschaft eines Ehegatten oder die bloße Unannehmlichkeit, ein Jahr warten zu müssen. Auch ein Ehebruch allein begründet nach herrschender Auffassung keinen Härtefall. Das Gericht legt strenge Maßstäbe an.
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Ablauf der einvernehmlichen Scheidung
Kosten der einvernehmlichen Scheidung
Checkliste: Einvernehmliche Scheidung vorbereiten
Einig ist einfacher – aber nicht ohne Risiko