Wer ist unterhaltspflichtig?
Beide Elternteile sind gegenüber ihrem Kind unterhaltspflichtig (§ 1601 BGB). Nach einer Trennung erfüllt der Elternteil, bei dem das Kind lebt, seine Unterhaltspflicht durch die tägliche Betreuung (sog. Naturalunterhalt). Der andere Elternteil – der sog. barunterhaltspflichtige Elternteil – erfüllt seine Pflicht durch Zahlung eines monatlichen Geldbetrags.
Das Kind selbst hat den Unterhaltsanspruch. Bei minderjährigen Kindern wird es dabei in der Regel durch den betreuenden Elternteil vertreten.
In unserer Kanzlei in Hagen berechnen und prüfen wir Unterhaltsansprüche für Kinder – sowohl für betreuende Elternteile, die Unterhalt einfordern wollen, als auch für Unterhaltspflichtige, die ihre tatsächliche Leistungsfähigkeit klären möchten.


