Was ist der Versorgungsausgleich?
Der Versorgungsausgleich ist die rentenrechtliche Komponente jeder Scheidung. Er sorgt dafür, dass die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften – also Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung, betrieblichen Altersvorsorge oder privaten Rentenversicherungen – zwischen den Ehegatten hälftig aufgeteilt werden.
Hintergrund ist der Gedanke der gleichwertigen Teilhabe: Wer während der Ehe weniger gearbeitet hat – etwa wegen Kindererziehung oder Haushaltsführung –, hat weniger Rentenanwartschaften erworben. Der Versorgungsausgleich gleicht diesen Nachteil aus.
In unserer Kanzlei in Hagen beraten wir Mandanten zu allen Fragen des Versorgungsausgleichs – von der Berechnung über die Vereinbarung bis zur Abänderung nach der Scheidung.


