Wenn der Elternkonflikt auf dem Rücken der Kinder ausgetragen wird
Trennungen sind selten harmonisch. Manchmal verweigert ein Elternteil dem anderen den Kontakt zum gemeinsamen Kind – aus Wut, aus taktischem Kalkül oder weil er oder sie überzeugt ist, damit das Kind zu schützen. Was viele nicht wissen: Das Gesetz nimmt das Umgangsrecht sehr ernst. Kontaktverweigerung ohne triftigen Grund ist keine Option – sie ist rechtswidrig.
In unserer Kanzlei in Hagen beraten wir regelmäßig Elternteile, die nach einer Trennung keinen oder kaum Kontakt zu ihren Kindern haben. Wir kennen die rechtlichen Möglichkeiten – und wissen, wie man sie nutzt.


