Welche Arten von Unterhalt gibt es?
Kindesunterhalt: Wann endet die Pflicht?
Minderjährige Kinder
Während der Minderjährigkeit eines Kindes besteht die Unterhaltspflicht grundsätzlich fort. Sie endet nicht automatisch, wenn das Kind bei einem Elternteil lebt oder wenn sich die Lebenssituation der Eltern ändert. Auch bei Wiederheirat, neuem Partner oder Jobwechsel bleibt die Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind bestehen.
Volljährige Kinder: 18 ist nicht automatisch Schluss
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres ändert sich die Unterhaltsstruktur erheblich: Beide Elternteile sind nun gleichermaßen barunterhaltspflichtig, also auch der bislang betreuende Elternteil. Außerdem muss das volljährige Kind ab diesem Zeitpunkt selbst Unterhalt geltend machen.
Die Unterhaltspflicht besteht jedoch fort, solange das Kind sich in einer Erstausbildung befindet und diese zielstrebig verfolgt. Das umfasst:
- eine Berufsausbildung
- ein Studium als Erstausbildung
- in bestimmten Fällen auch ein aufbauendes Masterstudium nach dem Bachelor
Wichtig: Das Kind muss die Ausbildung aktiv betreiben. Wer sein Studium nicht zügig vorantreibt, lange Unterbrechungen einlegt oder ohne hinreichenden Grund das Studienfach wechselt, riskiert den Wegfall des Unterhaltsanspruchs.
Eigenes Einkommen des Kindes
Hat das volljährige Kind eigene Einkünfte – z. B. aus einem Nebenjob oder einer Ausbildungsvergütung – werden diese auf den Unterhaltsbedarf angerechnet. Der Unterhaltsbedarf eines volljährigen Kindes, das noch zu Hause wohnt, unterscheidet sich von dem eines auswärts studierenden Kindes.
Ende der Unterhaltspflicht für volljährige Kinder
Die Unterhaltspflicht endet endgültig, wenn das Kind die Erstausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die Ausbildung abbricht ohne einen neuen Ausbildungsweg einzuschlagen, eigene Einkünfte erzielt die seinen Bedarf decken, oder seinen Unterhaltsbedarf aus eigenem Vermögen bestreiten kann.
Ein bloßer Abbruch einer Ausbildung führt nicht zwingend zum sofortigen Ende – wenn das Kind zeitnah eine neue Ausbildung beginnt, kann die Unterhaltspflicht fortbestehen. Die Einzelfallbeurteilung ist hier entscheidend.
Sie sind unsicher, ob Ihre Unterhaltspflicht noch besteht? Wir prüfen Ihre Situation in unserer Kanzlei in Hagen und geben Ihnen eine klare Einschätzung.
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