Was bedeutet eine einvernehmliche Scheidung?
Eine einvernehmliche Scheidung liegt vor, wenn beide Ehegatten die Ehe beenden möchten und sich über die wesentlichen Scheidungsfolgen einig sind. Sie ist das häufigste Scheidungsmodell in Deutschland und gilt allgemein als der schnellere, kostengünstigere und weniger belastende Weg im Vergleich zu einer streitigen Scheidung. Wer sich fragt, was man für eine einvernehmliche Scheidung braucht, findet in diesem Beitrag einen strukturierten Überblick über die rechtlichen Voraussetzungen und praktischen Schritte.
Welche rechtlichen Voraussetzungen gelten für eine Scheidung?
Grundlage jeder Scheidung in Deutschland ist § 1564 BGB: Eine Ehe kann ausschließlich durch richterliche Entscheidung auf Antrag eines oder beider Ehegatten geschieden werden. Das Gesetz verlangt das sogenannte Scheitern der Ehe, also das dauerhafte Ende der ehelichen Lebensgemeinschaft ohne Aussicht auf Wiederherstellung (§ 1565 Abs. 1 BGB).
Für die einvernehmliche Scheidung ist § 1566 Abs. 1 BGB entscheidend: Das Scheitern der Ehe wird unwiderlegbar vermutet, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide die Scheidung beantragen oder der andere Ehegatte der Scheidung zustimmt. Das bedeutet: Ein Jahr Trennung plus beiderseitige Zustimmung zur Scheidung reicht aus — ohne weitere Begründung oder Schuldprüfung.
Das Trennungsjahr ist damit die zentrale Hürde. Der Scheidungsantrag sollte nach Ablauf des Trennungsjahres gestellt werden, da erst dann die unwiderlegbare Vermutung des § 1566 Abs. 1 BGB greift.
Was bedeutet Getrenntleben im rechtlichen Sinne?
Nicht jede räumliche Trennung ist automatisch ein rechtliches Getrenntleben. § 1567 BGB definiert: Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht wiederherstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt.
Entscheidend ist also die endgültige Aufgabe der gemeinsamen Lebensführung. Das kann auch innerhalb einer gemeinsamen Wohnung der Fall sein, wenn die Eheleute dort vollständig getrennte Lebensbereiche führen — keine gemeinsamen Mahlzeiten, keine gemeinsame Haushaltsführung, keine gemeinsamen sozialen Aktivitäten. Dieses sogenannte Getrenntleben unter einem Dach ist rechtlich möglich, aber in der Praxis oft schwer nachweisbar.
Das genaue Trennungsdatum sollte dokumentiert werden, da es für die Berechnung des Trennungsjahres und für Folgesachen wie den Versorgungsausgleich relevant ist.
Braucht man für eine einvernehmliche Scheidung einen Anwalt?
Ja — zumindest ein Ehegatte muss im Scheidungsverfahren zwingend durch einen Rechtsanwalt vertreten sein, da vor dem Familiengericht Anwaltspflicht besteht. Der andere Ehegatte kann dem Scheidungsantrag ohne eigenen Anwalt zustimmen.
In der Praxis empfiehlt sich jedoch für beide Seiten eine anwaltliche Begleitung. Nur so kann jeder Ehegatte seine Rechte und Ansprüche eigenständig beurteilen lassen — insbesondere bei Fragen zu Unterhalt, Versorgungsausgleich oder gemeinsamen Vermögenswerten. Ein Anwalt darf im Scheidungsverfahren grundsätzlich nur eine Partei vertreten.
Wer auf eine eigene anwaltliche Vertretung verzichtet, riskiert im ungünstigen Fall, dass er Ansprüche nicht geltend macht oder nachteilige Vereinbarungen unterschreibt, ohne deren rechtliche Tragweite vollständig zu kennen.
Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung und warum ist sie wichtig?
Wie läuft eine einvernehmliche Scheidung konkret ab?
Der typische Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung gliedert sich in mehrere Phasen:
1. Trennungsjahr abwarten. Die Trennung sollte klar dokumentiert werden. Ab dem Trennungsdatum läuft die Jahresfrist.
2. Scheidungsfolgen klären. Idealerweise einigen sich beide Ehegatten noch vor dem Scheidungsantrag auf alle wesentlichen Folgesachen.
3. Scheidungsantrag einreichen. Der Antrag wird durch den beauftragten Anwalt beim zuständigen Familiengericht eingereicht. Dem Antrag sind unter anderem die Heiratsurkunde und — für den Versorgungsausgleich — Angaben zu den Rentenversicherungsverläufen beizufügen.
4. Versorgungsausgleich klären. Das Gericht fordert von den Rentenversicherungsträgern Auskünfte über die in der Ehezeit erworbenen Anwartschaften an. Dieser Schritt nimmt in der Regel mehrere Monate in Anspruch und ist häufig der zeitlich bestimmende Faktor im Verfahren.
5. Gerichtstermin. Beide Ehegatten erscheinen persönlich zum Scheidungstermin vor dem Familiengericht. Der Scheidungsbeschluss wird mündlich verkündet und wird nach Ablauf der Rechtsmittelfrist rechtskräftig.
Was kostet eine einvernehmliche Scheidung?
Die Kosten einer Scheidung hängen vom sogenannten Verfahrenswert ab, der sich aus Einkommen, Vermögen und etwaigen Folgesachen berechnet. Anwalts- und Gerichtsgebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) beziehungsweise dem Gerichts- und Notarkostengesetz.
Eine einvernehmliche Scheidung ist in der Regel günstiger als eine streitige, da weniger Streitpunkte gerichtlich verhandelt werden müssen. Wer keine Folgesachen anhängig macht und einen vorab geregelten Versorgungsausgleich vorlegt, kann das Verfahren und damit auch die Kosten schlank halten.
Wer die Anwaltskosten nicht vollständig tragen kann, kann unter bestimmten Einkommensvoraussetzungen Verfahrenskostenhilfe beantragen.