Wenn die Leistung nicht stimmt
Nicht jeder Arbeitnehmer bringt dauerhaft Höchstleistungen. Aber ab wann ist eine Kündigung wegen zu schlechter Leistung rechtlich zulässig? Diese Frage stellt sich in unserer Kanzlei in Hagen sowohl Arbeitnehmern, die eine Kündigung erhalten haben, als auch Arbeitgebern, die überlegen, wie sie vorgehen sollen.
Das Arbeitsrecht kennt für diesen Fall die sogenannte „Low-Performer-Kündigung“ – also die Kündigung eines Arbeitnehmers, der dauerhaft unterdurchschnittliche Leistungen erbringt. Die rechtlichen Anforderungen daran sind hoch. Viele solcher Kündigungen halten einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand.


