Wenn das Verhalten zur Kündigung führt
Von den drei Kündigungsarten des Arbeitsrechts – betriebsbedingt, personenbedingt, verhaltensbedingt – ist die verhaltensbedingte Kündigung die einzige, bei der der Arbeitnehmer das Kündigungsrisiko selbst in der Hand hat. Sie betrifft Situationen, in denen ein Arbeitnehmer seine Pflichten schuldhaft verletzt – obwohl er es hätte besser machen können.
In unserer Kanzlei in Hagen sehen wir regelmäßig Fälle, in denen Arbeitnehmer eine verhaltensbedingte Kündigung erhalten haben – und sich fragen, ob diese wirklich wirksam ist. Die Antwort hängt von vielen Faktoren ab.


