Der Mythos der „drei Abmahnungen"
„Dreimal abgemahnt – dann erst gekündigt.“ Dieser Grundsatz ist in der Arbeitswelt weit verbreitet. Er ist falsch. Das deutsche Arbeitsrecht kennt keine Drei-Abmahnungs-Regel. Es gibt weder im Kündigungsschutzgesetz noch im Bürgerlichen Gesetzbuch eine Vorschrift, die eine bestimmte Anzahl von Abmahnungen vorschreibt.
In unserer Kanzlei in Hagen begegnet uns dieser Irrtum regelmäßig – bei Arbeitnehmern, die sich zu sicher fühlen, und bei Arbeitgebern, die unnötig zögern. Die Realität ist differenzierter.


