Was ist das Umgangsrecht?
Das Umgangsrecht regelt, wie und wie oft der Elternteil, bei dem das Kind nicht hauptsächlich lebt, Kontakt zu seinem Kind haben darf. Es ist in § 1684 BGB geregelt und betrifft sowohl verheiratete als auch unverheiratete Eltern.
Das Gesetz stellt klar: Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil – und jeder Elternteil hat ein Recht auf Umgang mit dem Kind. Umgang ist damit nicht nur ein Recht des betreuenden oder des nicht betreuenden Elternteils, sondern in erster Linie ein Recht des Kindes.
In unserer Kanzlei in Hagen beraten wir Eltern in allen Fragen rund um das Umgangsrecht – von der einvernehmlichen Regelung bis zur gerichtlichen Durchsetzung.


