Was ist eine Wettbewerbsklausel?
Eine Wettbewerbsklausel – auch nachvertragliches Wettbewerbsverbot genannt – ist eine vertragliche Vereinbarung, die dem Arbeitnehmer nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses untersagt, für Konkurrenzunternehmen tätig zu werden oder ein eigenes Unternehmen im selben Geschäftsfeld zu gründen.
Während des laufenden Arbeitsverhältnisses gilt bereits ein gesetzliches Wettbewerbsverbot (§ 60 HGB): Arbeitnehmer dürfen ohne Zustimmung des Arbeitgebers keine Konkurrenzgeschäfte betreiben. Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot geht darüber hinaus – es soll den Arbeitgeber auch nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers vor Abwerbung von Kunden, Weitergabe von Betriebsgeheimnissen oder direktem Wettbewerb schützen.
In unserer Kanzlei in Hagen beraten wir Arbeitnehmer, die prüfen wollen, ob eine Wettbewerbsklausel sie tatsächlich bindet – und Arbeitgeber, die ein rechtssicheres Wettbewerbsverbot in ihren Verträgen verankern wollen.


