Unterhalt ist kein Dauerzustand
Viele Menschen glauben, dass der einmal festgesetzte Unterhalt für immer gilt. Das ist ein Irrtum. Das Leben verändert sich – Einkommen steigen oder fallen, Kinder werden älter, neue Familien entstehen, Erkrankungen treten auf. Das Unterhaltsrecht ist darauf ausgelegt, auf solche Veränderungen zu reagieren.
In unserer Kanzlei in Hagen erleben wir häufig, dass Unterhaltstitel jahrelang nicht angepasst werden – obwohl sich die Verhältnisse längst geändert haben. Das kann für den Unterhaltspflichtigen zu einer dauerhaften Überlastung führen, für den Unterhaltsberechtigten hingegen zu einer Unterversorgung.


