Einvernehmliche Scheidung: Was braucht man und wie läuft sie ab?

Eine einvernehmliche Scheidung setzt ein Jahr Trennung und die Zustimmung beider Ehegatten voraus. Mindestens ein Anwalt ist Pflicht. Wer frühzeitig eine Scheidungsfolgenvereinbarung erarbeitet, beschleunigt das Verfahren erheblich und sichert seine Ansprüche.
Abfindung nach Kündigungsschutzklage: Wann haben Sie Anspruch und wie viel können Sie erhalten?

Nach einer Kündigung stellt sich schnell die Frage nach der Abfindung. Einen gesetzlichen Automatismus gibt es nicht – die meisten Abfindungen entstehen durch einen Vergleich im Kündigungsschutzverfahren. Wer die 3-Wochen-Frist kennt und seine Rechtsposition einschätzen kann, verhandelt deutlich stärker.
Wie lange dauert eine Scheidung ohne Versorgungsausgleich?

Eine Scheidung ohne Versorgungsausgleich kann deutlich schneller abgeschlossen werden als ein klassisches Scheidungsverfahren. Wann das möglich ist, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie den Ablauf aktiv beschleunigen können – dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick.
Frist für die Kündigungsschutzklage bei fristloser Kündigung

Eine fristlose Kündigung trifft Arbeitnehmer oft aus heiterem Himmel – und lässt nur wenig Zeit zum Handeln. Wer die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage versäumt, verliert sein Recht auf gerichtliche Überprüfung. Was das bedeutet und wie Sie Ihre Rechte wahren, erfahren Sie hier.
Scheidung ohne Trennungsjahr – wann ist das möglich?

Eine Scheidung ohne Trennungsjahr ist nach deutschem Recht nur in Ausnahmefällen möglich – beiderseitiges Einvernehmen allein reicht nicht aus. Wer jedoch die Trennungszeit nutzt, um alle Scheidungsfolgen einvernehmlich zu klären, kann nach Ablauf des Jahres ein zügiges, kostengünstiges Verfahren führen. Gute Vorbereitung ist der Schlüssel zu einer fairen und belastungsarmen Scheidung.
Wie lange dauert eine Kündigungsschutzklage?

Eine Kündigungsschutzklage dauert im besten Fall wenige Wochen – nämlich dann, wenn sich die Parteien bereits im Gütetermin einigen. Ohne Einigung kann das Verfahren sechs Monate bis über ein Jahr in Anspruch nehmen. Entscheidend ist schnelles Handeln: Die Dreiwochenfrist nach § 4 KSchG lässt keinen Aufschub. Wer frühzeitig anwaltliche Unterstützung sucht, hat die besten Voraussetzungen für eine zügige und faire Lösung.