Anfechtung Ehevertrag Frist – was gilt und was ist zu beachten?

Anfechtung Ehevertrag Frist – was gilt und was ist zu beachten?

Ein Ehevertrag kann wegen Irrtums, arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung angefochten werden – die Fristen dafür unterscheiden sich je nach Anfechtungsgrund erheblich. Daneben kann ein Ehevertrag wegen Sittenwidrigkeit von vornherein nichtig sein. Wer die Anfechtungsfrist versäumt, verliert seinen Anspruch endgültig.

Ehevertrag nach der Ehe­schließung: Was ist möglich und worauf kommt es an?

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Ein Ehevertrag kann nach § 1408 Abs. 1 BGB jederzeit auch nach der Eheschließung geschlossen werden. Typische Anlässe sind Unternehmensneugründungen, Erbschaften oder der Entschluss, die Berufstätigkeit für Kinder zurückzustellen. Nachträgliche Verträge unterliegen einer strengen gerichtlichen Wirksamkeitskontrolle.

Kündigung oder Aufhebungsvertrag – was ist besser für Arbeitnehmer?

Kündigung oder Aufhebungsvertrag – was ist besser für Arbeitnehmer?

Ob Kündigung oder Aufhebungsvertrag besser ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Der Aufhebungsvertrag kann eine höhere Abfindung ermöglichen, birgt aber das Risiko einer zwölf Wochen dauernden Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Wer Kündigungsschutz genießt, fährt oft besser damit, die Kündigung abzuwarten und dann zu klagen.

In der Elternzeit gekündigt worden – was jetzt zu tun ist

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Wer Elternzeit angemeldet hat, genießt besonderen Kündigungsschutz nach § 18 BEEG – eine Kündigung des Arbeitgebers ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind eng begrenzt und setzen die vorherige Zustimmung der zuständigen Landesbehörde voraus. Wer trotzdem ein Kündigungsschreiben erhält, muss innerhalb von drei Wochen handeln.

Vermögen vor der Scheidung schützen: Was das Gesetz erlaubt und was nicht

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Wer heiratet, ohne Ehevertrag zu schließen, lebt automatisch in der Zugewinngemeinschaft. Bei Scheidung wird der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs ausgeglichen. Der wirksamste legale Schutz ist der Ehevertrag — ergänzt durch sorgfältige Dokumentation von Anfangsvermögen und Erbschaften.