Was steht der Frau nach der Scheidung zu? Rechte und Ansprüche im Überblick

Nach einer Scheidung können Frauen Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich haben. Welche Ansprüche entstehen, hängt von den Umständen der Ehe ab — Dauer, Aufgabenteilung, Kinderbetreuung und eventuelle Eheverträge spielen dabei eine zentrale Rolle.
Gekündigt worden ohne Grund — was jetzt zu tun ist

Ob ein Arbeitgeber ohne Kündigungsgrund kündigen darf, hängt davon ab, ob das Kündigungsschutzgesetz gilt. Auch ohne schriftlichen Grund im Schreiben kann eine Kündigung unwirksam sein. Die Drei-Wochen-Klagefrist läuft ab Zugang – wer sie versäumt, verliert seine Rechte.
Darf man während Krankheit gekündigt werden? Was Arbeitnehmer wissen müssen

Der Krankenschein schützt nicht vor einer Kündigung – das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Eine Kündigung ist auch während der Krankschreibung rechtlich möglich. Ob sie wirksam ist, hängt von ganz anderen Faktoren ab: dem Kündigungsgrund, dem KSchG-Schutz und dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement.
Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung?

Eine einvernehmliche Scheidung dauert mindestens das gesetzliche Trennungsjahr plus drei bis sechs Monate Gerichtsverfahren. Wer alle Scheidungsfolgen frühzeitig klärt und gut vorbereitet in den Antrag geht, kann die Gesamtdauer spürbar verkürzen.
Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage: Was Sie jetzt wissen müssen

Die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage beträgt drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Sie ist eine absolute Ausschlussfrist: Wer sie versäumt, verliert den gesamten Kündigungsschutz – unabhängig davon, wie offensichtlich fehlerhaft die Kündigung war.
Einvernehmliche Scheidung: Was braucht man und wie läuft sie ab?

Eine einvernehmliche Scheidung setzt ein Jahr Trennung und die Zustimmung beider Ehegatten voraus. Mindestens ein Anwalt ist Pflicht. Wer frühzeitig eine Scheidungsfolgenvereinbarung erarbeitet, beschleunigt das Verfahren erheblich und sichert seine Ansprüche.