
Fristlose Kündigung trotz Krankschreibung: Ist das erlaubt?
Eine Krankschreibung schützt nicht vor einer fristlosen Kündigung. Entscheidend ist, ob ein wichtiger Grund im Sinne des § 626 BGB vorliegt und ob formale Anforderungen eingehalten wurden. Wer schnell handelt, hat gute Chancen – die Dreiwochenfrist läuft auch im Krankenbett.




